Warnung vor SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen

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Warnung vor SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen

Die SGW Gewerbebuch und ihre Rukiye Senin Rukiye Sen, Robert-Bosch-Straße 51, 74523 Schwäbisch-Hall versuchen derzeit mittels anrufen und darauf folgend Trickformularen bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und sonstigen Unternehmern kostenpflichtige Vertragsabschlüsse zu ergattern. Diese Masche hat sich in den letzten Jahren größter Beliebtheit erwiesen und scheint somit sehr erfolgreich zu sein.

Wer ist SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen?

Bei SGW Gewerbebuch handelt es sich um einen Kunstnamen, der nicht in das Handelsregister als Gesellschaft eingetragen ist. Vielmehr wird diese von Rukiye Sen betrieben, die uns bislang im Zusammenhang mit Abofallen jedoch noch nicht aufgefallen ist. Abofallenbetreiber wie SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen sprießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Wir können nur vor der Vorgehensweise warnen.

Die Vorgehensweise von SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen

Alles beginnt mit einem Trickanruf. Es wird behauptet, dass ein bestehender Vertrag ausläuft und dieser nur sofort gekündigt werden kann. Zu diesem Zweck werde ein Formular zugesandt, welches unmittelbar zu unterschreiben und zurück zu schicken sei. Auf diesem Formular ist dann tatsächlich auch fett ausgeführt: Läuft automatisch aus !!! Bedarf keiner gesonderten Kündigung!!!

Der Adressat geht also davon aus, dass dieses Formular lediglich unterzeichnen muss, damit der laufende Vertrag beendet wird. Hierbei wird er darüber getäuscht, dass tatsächlich kein Vertrag mit SGW Gewerbebuch bzw. Rukiye Sen besteht, sondern dass er durch diese Unterschrift einen Neuvertrag eingeht. Denn im Kleingedruckten des Formulars heißt es:

„Der Auftraggeber beauftragt die Werbeagentur mit der Veröffentlichung gemäß oben stehender Spezifikation. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm das Urheberrecht der gelieferten Vorlage zusteht und diese zur Veröffentlichung frei gibt. Weiterhin bestätigt der Auftraggeber, dem Mitarbeiter der SGW Gewerbebuch den ordentlichen Abschluss des Vertrages. Es wurde ein Termin mit dem Auftraggeber vereinbart und das Internetportal vorgestellt. Der Auftraggeber beauftragt die Werbeagentur, einen Eintrag zu erstellen, da er Interesse bekundet hat, in diesem Produkt zu werben. Er erteilt ausdrücklich sein Einverständnis für eine weitere Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax oder Telefon. Der Eintrag wird im Internet veröffentlicht. Die Werbeagentur SGW Gewerbebuch behält sich das Recht vor, die Daten auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Es werden nur Daten von Firmen sowie selbstständigen, Freiberuflern, Behörden, Stiftungen, Vereinen, Religionsgemeinschaften, Kultur-und sonstigen Einrichtungen akzeptiert. Die Richtigkeit des Eintrags wird mit ihrer Unterschrift bestätigt. Textänderungen sind jederzeit möglich, diese müssen jedoch schriftlich mitgeteilt werden. Die Eintragung erfolgt im Internetportal unter der Stadt, bzw. Ort des Auftraggebers und wird ergänzt mit anderen Unternehmen diverser Branchen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt mit der Unterzeichnung des Auftrags und kann während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden. Nach der Verlängerung läuft der  Vertrag automatisch aus. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus den oben aufgeführten Einzelkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen. Der Rechnungsbetrag entsteht zweimal jährlich. Der Werbeagentur SGW Gewerbebuch wird das Recht eingeräumt, den Vertrag an ein anderes Unternehmen zur Ausführung abzugeben und die Ansprüche aus dem bestehenden Vertrag an dieses Unternehmen abzutreten. Die Zustimmung wird hiermit erteilt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Schwäbisch Hall vereinbart. Wichtig: dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird. Zahlungsbedingungen: der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.“

Völlig unmaßgebliche Plattform

Auch die SGW Gewerbebuch unterhält eine unserer Meinung  nach völlig unmaßgeliche Internetplattform. Dort maßt man sich im üblichen überheblichen Ton an:

"Die Seite SGW Gewerbebuch Deutschland stellt die Plattform für Firmen und Kunden im deutschsprachigen Raum dar. Die Seite verfügt über ein umfangreiches Firmenverzeichnis, wo Sie alle angebotenen Produkte und Dienstleistungen der angemeldeten Firmen und Unternehmen finden können.

Suchen Sie nach Firmen und Unternehmen oder nach der von Ihnen gewünschten Leistung eines Unternehmens. Alle Firmeneinträge enthalten neben der Firmenadresse weitere Informationen wie Firmenprofil und Kontaktdaten.

Die Anmeldung auf SGW Gewerbebuch Deutschland ist der einfache und bequeme Weg neue Kunden zu erreichen. Hier können Sie alle wesentlichen Informationen über Ihre Firma veröffentlichen und damit ihr Profit erhöhen. Jederzeit können Sie die Informationen ändern oder ergänzen.

Unser Produkt wird ständig weiterentwickelt und modernisiert. Dies gewährleistet unserem Kunden, langfristig in eine moderne und flexible Anzeigenplattform investiert zu haben."

Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass man über diese Plattform auch nur einen Kunden gewinnt.

Horrende Rechnung von SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen

Nach Unterzeichnung und Rücksendung soll also ein Betrag in Höhe von 1.180 € zzgl. USt. fällig sein. Ausweislich der oben zitierten Bedingungen ist dieser Betrag zweimal jährlich fällig. Insgesamt möchten SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen daher einen Betrag in Höhe von knapp 2.400 € zzgl. USt. geltend machen. Sehr viel Geld für ein völlig unmaßgebliches Internetregister.


Abwehr der Forderungen von SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen

Forderungen der SGW Gewerbebuch bzw. von Rukiye Sen lassen sich abwehren. Insbesondere solche Forderungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten erfolgreich vertreten, die Opfer einer solchen Abofalle geworden sind. Wenn also auch Sie eine entsprechende Forderung erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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