‼️ Warnung vor Suchmaschinen Service GmbH Emmerich und Rechnung nach Anruf
- 6 Minuten Lesezeit
Warnung vor Suchmaschinen Service GmbH Kleve und Rechnung nach Anruf
Die Suchmaschinen Service GmbH, ansässig Groendahlscher Weg 87, 46446 Emmerich geht derzeit mittels Telefonakquise auf Kundenfang. Betroffen sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige sämtlicher Branchen. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Offenbar ist diese Vorgehensweise also sehr erfolgreich. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen die Suchmaschinen Service GmbH erfolgreich vertrteten. Wir konnten stets erreichen, dass der Gegner komplett auf seine Forderungen verzichtet bzw. unsere Mandanten keine Zahlungen an die Suchmaschinen Service GmbH leisten mussten. Wie das geht, erfahren Sie hier!
Über die Suchmaschinen Service GmbH
Die Suchmaschinen Service GmbH ist erst im November 2020 in Emmerich gegründet worden und hat ihren Sitz kurz darauf nach Kleve verlegt, um später nach Emmerich zurückzukehren. Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen und Unternehmensstrategien, Werbung und Verlagswesen im B2B Bereich Das Stammkapital beträgt 30.000 €.
Der Geschäftsführer bewirbt sein Unternehmen wie folgt:
„Mit der Suchmaschinen Service GmbH wende ich mich an Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Internetauftritt verbessern möchten, Kunden zu Fans machen wollen, oder Werbekampagnen buchen möchten. Der Leistungsumfang umfasst die Bereiche Suchmaschinen-Optimierung, Suchmaschinen-Marketing und Content-Marketing.
Aufgrund meiner realistischen Sichtweise und meinem Fachwissen konnte ich bisher Gewerbetreibende und Freiberufler von einer Zusammenarbeit mit mir überzeugen.“
Die Vorgehensweise der Suchmaschinen Service GmbH
Die Vorgehensweise der Suchmaschinen Service GmbH ist altbekannt und hat sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit erfreut. Sie findet daher auch immer mehr Nachahmer. Auch ein Gesellschafter des Unternehmens, über den wir weiter oben schon berichtet haben, hat bereits mehrere solcher Geschäftsmodelle in Gang gesetzt. Alles beginnt mit einem Cold Call, also einem unerlaubten Werbeanruf. Ziel dieser Anrufe sind Selbständige, Gewerbetreibende und sonstige Freiberufler aller möglichen Branchen. Um das Vertrauen der angerufenen zu gewinnen, bedient sich der geschulte Anrufer einer Legende. Er nimmt Bezug auf die Google Bewertungen des Unternehmens oder behauptet, dass es um den Google Eintrag gehe. Manchmal wird auch behauptet, dass schon vor einigen Jahren ein Vertrag geschlossen worden sei, der sich nun verlängert habe. Problematisch bei diesen Werbeanrufen ist, dass der angerufene sich gerade in einer Alltagssituation befindet und sich nicht sofort zu 100 % auf das Gespräch einlassen kann. Ihm gegenüber sitzt ein geschulter Anrufer, der genau diese Situation ausnutzt. Hat der Anrufer also erst mal das Vertrauen des Angerufenen erweckt, folgt anschließend ein angeblicher Datenabgleich, bei dem der Angerufene möglichst häufig Ja sagen soll. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet. In diesem Teil wird dem Angerufenen ein Vertragsschluss untergeschoben und mit der Aufzeichnung soll schließlich dieser Vertragsschluss konstruiert und bewiesen werden. Die Aufzeichnung dient dann dazu, den Angerufenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen oder einen solchen Vertragsschluss in einem zu führenden Gerichtsverfahren zu beweisen. Aufschluss über diese Masche erbeben auch die AGB, in denen der Vertragsschluss so beschrieben wird:
„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Suchmaschinen Service GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“
- Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“
Suchmaschinenauskunft.com – ein unnützes Verzeichnis
Die Suchmaschinen Service GmbH betreibt wie die meisten Abofallenbetreiber ebenfalls ein Internetportal, welches unter suchmaschinenauskunft.com zu finden ist. Wir haben uns dieses Portal einmal angesehen und sind der Ansicht, dass dieses völlig unnütz im Vergleich zu vielen anderen Branchenportalen ist, die unter Umständen auch kostenlos sind. Sucht man (heute am 9. März 2022) nach einem „Hotel“ in „München“, erhält man die Meldung „Whoops! Something went wrong!“ Ein sehr unbefriedigendes Ergebnis für ein Branchenportal, welches mehrere tausend Euro kosten soll. Dabei wird auf diesem Portal vollmundig geworben mit Slogans wie „Bei uns, die besten lokalen Unternehmen“.
Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH
Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnungstellung. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken, da ihnen nicht bekannt ist, einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben. Erklärt man dann den Widerruf, wird einem die Bandaufnahme zugeleitet und damit die Forderungen untermauert. Ausweislich der Rechnung soll Vertragsgegenstand jedenfalls die Firmen-Website suchmaschinenauskunft.com sein. Da hier mehreren tausend Euro berechnet werden, muss man sich schon fragen, ob dieser Betrag im Verhältnis zu der angeblich erbrachten Leistung steht. Leider leisten viele Unternehmen Zahlungen, ohne sich vorher ausreichend informiert zu haben. Meistens übersieht man dann auch, dass die AGB eine entsprechende Verlängerungsklausel enthalten:
„Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Laufzeit (in der Länge der Ursprungslaufzeit) zum Standardpreis (Ursprungspreis ohne Preisnachlässe), falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird. Für einen Vertrag mit der Laufzeit von 24 Monaten gilt die Ausnahme, dass dieser sich nur um jeweils 12 Monate verlängert. Der Preis für die Vertragsverlängerung entspricht bei Verträgen mit 6 und 12 Monaten dem Standardpreis der Ursprungslaufzeit. Beim Vertrag über 24 Monate fällt für den 12-monatigen Verlängerungszeitraum 50% des Standardpreises der Ursprungslaufzeit an.“
Das Internet wird mit Vorschusslorbeeren geflutet
Die Suchmaschinen Service GmbH hat vor Beginn ihrer Tätigkeit ganze Arbeit geleistet: Offenbar hat man in allen großen Advertorialportalen Aniegen geschaltet, darunter bei WELT, FOCUS, Managerblatt, Handelsblatt, Stern, FAZ und vielen weiteren. Darin beschreibt sich das Unternehmen als SEO-Experte und gibt sich enen möglichst seriösen Anstrich. Viel wichtiger aber ist das Googleranking dieser Advertorials. Dadurch soll verhindert werden, dass Berichterstattungen und Warnungen wie diese hier bei Google auf der ersten Seite erscheinen. Wir hoffen aber, dass unsere Warnungen hilfreich sind und viele Gewerbetribende vor der Abofalle bewahren können.
ETI Experts betreiben Inkasso
Zahlt man nicht, beauftragt die Suchmaschinen Service GmbH die Inkassofirma ETI Experts GmbH, die mit der Forderungsbeitreibung betraut wird. Diese weist auch auf SCHUFA-Informationen hin. Falls man bislang noch nicht reagiert hat, sollte man das nun schleunigst tun, um keine Nachteile zu erleiden.
Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei
Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.
Abwehr der Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH
Rechnungen, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Es sollte immer überprüft werden, ob tatsächlich ein wirksamer Vertragsschluss zustande gekommen ist bzw. ob dieser nachträglich, was durch Anfechtung entfallen kann. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht, Markenrecht und IT-Recht haben wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls eine Rechnung der Suchmaschinen Service GmbH erhalten haben, können Sie uns gerne ansprechen. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Bislang konnten wir stets erreichen, dass der Gegner die Forderungen gegenüber unseren Mandanten storniert. Weitere Informationen halten wir auf unserer folgenden Website bereit:
Suchmaschinen Service GmbH Rechnung Abwehr - so geht's!
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
089/38 666 070
Artikel teilen: