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Warum der Energieeffizienzausweis so wichtig ist ​(für ​Ibiza & Formentera)

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Wer auf Ibiza Eigentümer einer Immobilie ist und diese verkaufen oder vermieten möchte, kommt seit einigen Jahren nicht mehr um das „certificado de eficiencia energetica“ (abgekürzt „CEE“) herum. Der Energieeffizienzausweis ist ein von einem Fachmann ausgestelltes offizielles Dokument, dessen Grundidee es ist, Immobilien in Energieklassen von A bis G zuzuordnen, wie es das schon länger für Kühlschränke oder Fernseher gibt.


Das Zertifikat enthält wichtige Informationen über die energetischen Eigenschaften der Immobilie. Dabei wird der Energieverbrauch berechnet, den ein Gebäude oder eine Wohnung während eines Jahres unter normalen Betriebs- und Belegungsbedingungen benötigt. Auf der Grundlage dieser Berechnung wird die Immobilie auf einer Skala von A (die Farbe dunkelgrün steht für maximale Energieeffizienz) bis G (die Farbe rot für keinerlei Energieeffizienz) eingestuft. Die Berechnung umfasst die Warmwassererzeugung, Heizung, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung. Sie berücksichtigt auch Elemente wie die Materialien der Außenverkleidung, die Art der Fenster, Klimaanlagen, Solar- oder Fotovoltaik und Wärmepumpen.


Der Energieausweis spielt auf Ibiza aus verschiedenen Gründen eine wichtige Rolle: Er liefert einem potenziellen Käufer eine wertvolle Informationsquelle, um die zu erwartenden Energiekosten und die Energieeffizienz einer Immobilie einzuschätzen. Je höher die Energieeffizienzklasse im Energieausweis ausgewiesen ist, umso geringer ist der Energieverbrauch und umso mehr steigert das den Wert des Objekts. Bauherren, die Isolierungen und Dämmungen optimieren, hochwertige Baumaterialen nutzen und PVC-Türen und Fenster einbauen, können sich in der Regel über eine ausgezeichnete Klassifizierung im Energieausweis freuen und damit die Attraktivität der Immobilie erhöhen. Durch die Bewertung der verschiedenen energierelevanten Aspekte eines Gebäudes können Schwachstellen identifiziert werden, die zu einem hohen Energieverbrauch führen. Das Zertifikat liefert Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise die Optimierung der Dämmung, die Modernisierung der Heizungs- und Kühlungssysteme oder den Einsatz von LED-Beleuchtung. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann der Energieverbrauch reduziert werden, was zu Einsparungen bei den Energiekosten führt und langfristig die Betriebskosten des Gebäudes senkt.


Verpflichtend ist der Energieausweis seit einer gesetzlichen Neuregelung im Juni 2021 auch für Ferienvermietungen. Bei einem Verkauf ist dem notariellen Kaufvertrag eine Kopie des Energieausweises samt Nachweis der Eintragung im zuständigen Register (Consell Insular) von Ibiza beizufügen. Neu ist ferner, dass der Energieausweis nicht zehn Jahre, wie in allen übrigen Fällen, sondern nur noch fünf Jahre gültig ist, wenn die Immobilie mit dem Buchstaben G, der geringsten Qualifizierung bewertet wurde. Steuerresidente, die aufgrund von Investitionen (Wärmepumpen, Fotovoltaikanlagen oder Dämmung) die Energieeffizienz ihrer Wohnimmobilien um über 30 Prozent steigern konnten, sollten in der Regel in den darauffolgenden drei Jahren bis zu 3.000 Euro in ihrer Einkommenssteuererklärung in Abzug bringen können. Einer der wichtigsten Voraussetzungen für die Bewilligung der Steuervergünstigung ist das Energiezertifikat, mit welchem man den Nachweis über die  Energieeffizienz der Immobilie vor und nach der baulichen Maßnahme führt.


Die Kosten für den Energieausweis können je nach Größe und Komplexität des Hauses variieren. In der Regel liegen die Kosten für die Erstellung des Zertifikats für eine Immobilie auf Ibiza zwischen 150 und 400 Euro. Zu beachten gilt, dass der Energieausweis nur von Architekten oder technischen Ingenieuren ausgestellt werden darf, die das Objekt persönlich begutachtet haben.


Die Verwaltung der Balearen ist auf Ibiza nicht nur für die Registrierung des Energieausweises, sondern auch für die Verhängung von etwaig anfallenden Geldbußen zuständig. Wenn der Eigentümer keinen Energieausweis vorlegt, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, drohen ihm Bußgelder, die zwischen 300 Euro (geringfügiger Verstoß) und 6.000 Euro (sehr schwerer Verstoß) liegen.

Foto(s): Armin Gutschick

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