Warum ist die Gläubigerversammlung für PROKON-Anleger wichtig?

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Die Ereignisse rund um die PROKON Regenerative Energien GmbH beschäftigen seit Beginn 2014 Medien und die Politik. Für tausende Anleger, die in PROKON-Genussscheine investierten, wird dies auch nach dem Start des Insolvenzverfahrens bis auf Weiteres so bleiben. Denn die Gläubiger eines insolventen Unternehmens können (mit)bestimmen, welche konkrete Gestalt ein Insolvenzverfahren annehmen soll. Eine zentrale Rolle nimmt hierbei die Gläubigerversammlung ein.

Bei der PROKON Regenerative Energien GmbH ist die erste Gläubigerversammlung auf den 22.07.2014 terminiert. Dort sollen die Genussrechte-Inhaber und weitere Gläubiger nicht nur über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Sie sollen auch Beschlüsse fassen. Eine dieser Entscheidungen betrifft die Frage, ob das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung weitergeführt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrensvariante, bei welcher das insolvente Unternehmen von der Geschäftsführung mit der Unterstützung eines gerichtlich bestellten Sachwalters weitergeführt wird und nicht vom Insolvenzverwalter.

Ebenfalls erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens hat die Entscheidung, ob für das PROKON-Verfahren ein Insolvenzplan erstellt werden soll. Ein Insolvenzplan besteht aus einem darstellenden Teil (was geschah bisher) und einem gestaltenden Teil (was soll zukünftig passieren). Letzterer Teil ist besonderes wichtig, denn dort kann u.a. festlegt werden, inwieweit von den gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung abgewichen wird. Doch momentan müssen sich die PROKON-Anleger noch nicht mit einem konkreten Inhalt auseinandersetzen. Bei der kommenden Gläubigerversammlung geht es zunächst um die Entscheidung, ob ein Insolvenzplan für die PROKON Regenerative Energien GmbH ausgearbeitet werden soll. Die Annahme eines fertigen Insolvenzplans bliebe einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.

Schon anhand dieser Entscheidungsmöglichkeiten lässt sich erkennen, dass ein Insolvenzverfahrens je nach Entscheidung der Gläubiger sehr unterschiedliche Wege einschlagen kann. Angesichts der verschiedenen insolvenzrechtlichen Möglichkeiten und den damit verbundenen Auswirkungen können bei den betroffenen Anlegern Fragen entstehen. Insbesondere dann, wenn diese sich noch nie mit einem Insolvenzverfahren und dem damit verbundenen Procedere befassen mussten. Möchten PROKON-Anleger sich bei der Gläubigerversammlung vertreten lassen und sich auch im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen lassen möchten, sollten sie sich an auf das Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden. Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können dies bieten: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist selbst als Insolvenzverwalter tätig. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen rund um die PROKON-Genussrechte.

Auf der Internetpräsenz www.prokon-schutzgemeinschaft.de befinden sich weitere Informationen rund um den Fall PROKON sowie die der Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht



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