Warum kommen Kündigungen am Monatsende?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die meisten Arbeitgeber kündigen am Monatsende. Dementsprechend gehen Kündigungsschreiben bei Arbeitnehmern meist rund um den Monatswechsel zu. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck weiß, warum das so ist und wie Arbeitnehmer das Ende ihres Arbeitsverhältnisses einige Zeit hinauszögern können – mit diesen Tipps:

Warum kündigen Arbeitgeber meist zum Monatsende?

Das liegt an den Kündigungsfristen. Handelt es sich um eine „ordentliche“, also nicht fristlose, Kündigung, sieht das Gesetz vor, dass eine Kündigung nur nach einer bestimmten Frist wirksam wird. Da die Frist in den meisten Fällen in Monaten berechnet wird und die Frist mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer beginnt, ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Kündigung möglichst in den letzten Tagen eines Monats zugeht, und nicht im neuen Monat.

Geht das Schreiben im neuen Monat zu, beispielsweise weil sich der Botendienst verspätet, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen Monat – für das der Arbeitgeber ein volles Gehalt zahlen muss.

Warum häufen sich Kündigungen auch am Monatsanfang?

Das liegt daran, dass Arbeitgeber es warum auch immer versäumen, die Kündigung im alten Monat zuzustellen. Günstig ist das für den Arbeitgeber nicht, einerseits weil er dann einen weiteren Monat Gehalt zahlen muss, und andererseits, weil der gekündigte und deshalb wenig motivierte Arbeitnehmer dann länger im Unternehmen bleibt.

Kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis hinauszögern?

Für den Arbeitnehmer lohnt es sich meist, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Kündigung möglichst lange andauert, allein schon wegen des oder der zusätzlichen Monatsgehälter.

Hier hat der Arbeitnehmer regelmäßig zwei Möglichkeiten. Zum einen muss er seinen Arbeitgeber nicht unbedingt dabei unterstützen, dass ihn das Kündigungsschreiben im alten Monat erreicht. Zwar hat man keinen Einfluss darauf, dass beispielsweise ein Botendienst das Schreiben rechtzeitig in den Briefkasten wirft. Falls der Arbeitgeber die Kündigung aber per Einschreiben zusendet, das dann abholbereit bei der Post liegt, kann der Arbeitnehmer sich durchaus einen Tag Zeit lassen, bis zum ersten des Folgemonats, um es abzuholen.

Arbeitnehmer können auch Zeit gewinnen, indem sie die Kündigung zurückweisen. Viele Kündigungen leiden an Formmängeln, beispielsweise falls jemand die Kündigung unterschreibt, der dazu nicht bevollmächtigt ist. Die sofortige Zurückweisung ist aber nur innerhalb von wenigen Tagen nach Zugang der Kündigung zulässig.

Weist der Arbeitnehmer die Kündigung mit Recht sofort zurück, muss der Arbeitgeber die Kündigung wiederholen, und der Arbeitnehmer hat mindestens einen Monat dazugewonnen.

Bei der sofortigen Zurückweisung sollte man sich, genauso wie bei der Kündigungsschutzklage, von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.

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