Warum werden die meisten Kündigungen nicht begründet?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Im Kündigungsschreiben steht meist, dass zu einem bestimmten Datum „ordentlich“, oder „außerordentlich fristlos“, gekündigt wird, oft mit dem Zusatz „hilfsweise zum nächstzulässigen Termin“. Was aber fast immer fehlt, ist die Begründung, warum einem also gekündigt wurde. Weshalb das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Das liegt zum einen daran, dass der Arbeitgeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, seine Gründe im Kündigungsschreiben offen zu legen. Er darf sich in dieser Hinsicht bedeckt halten – es sei denn, ein Tarifvertrag verpflichtet ihn ausnahmsweise dazu; in seltenen Fällen ergibt sich diese Verpflichtung auch aus dem Arbeitsvertrag. Nur in diesen Fällen wäre eine unbegründete Kündigung formal unwirksam.

Dass Arbeitgeber den Grund im Schreiben nicht trotzdem nennen, liegt daran, dass sich das prozesstaktisch ungünstig auswirken könnte. Zwar darf der Arbeitgeber nach einer bereits ausgesprochenen Begründung auch andere Gründe im Prozess nachtragen. Das verschlechtert aber eher seine Verhandlungsposition vor Gericht. Auch wollen Arbeitgeber ihren gekündigten Mitarbeitern nicht auch noch Hilfestellungen geben: Je weniger sie über die Gründe wissen, desto weniger sicher lassen sich ihre Klagechancen einschätzen.

Für den Arbeitnehmer ist es deshalb grundsätzlich vorteilhaft, wenn das Schreiben eine Begründung enthält, etwa wenn es mit „Betriebsbedingte Kündigung“ betitelt ist, oder der Arbeitgeber schreibt, dass er „verhaltensbedingt ordentlich“ kündigt.

Manchmal wollen Arbeitgeber aber betonen, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, um deutlich zu machen, dass die Kündigung nicht am Mitarbeiter lag.

Für den Arbeitnehmer sollte das keinen Unterschied machen: Gleich, wie die Kündigung formuliert ist, in jedem Fall sollte der Arbeitnehmer umgehend nach Erhalt des Kündigungsschreibens einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und mit ihm die Chancen einer Kündigungsschutzklage besprechen.

Meist sind die Klagechancen nämlich besser, als gedacht: Viele Arbeitnehmer retten mit der Klage ihren Job, die meisten erreichen mit ihr eine attraktive Abfindung!

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