Was bedeuten die Begriffe „Priorität“ und „Seniorität“ im Markenrecht?

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Im Markenrecht gilt der Grundsatz des prioritätsälteren Rechts, d.h. die Marke, die zuerst angemeldet worden ist, schlägt eine später angemeldete (identische) Marke. Daher spielt im Markenrecht der Anmeldetag einer Marke eine entscheidende Rolle.

Wenn du beispielsweise zuerst eine deutsche Marke anmeldest und zu einem späteren Zeitpunkt auch noch eine europäische Marke anmelden möchtest, kommen die Begriffe „Priorität“ und „Seniorität“ ins Spiel.


Doch was bedeutet Priorität im Markenrecht?

Die Inanspruchnahme der Priorität einer älteren Marke ist dann möglich, wenn du im oben dargestellten Beispiel die europäische Marke innerhalb von 6 Monaten nach der deutschen Marke anmeldest. Hiernach kannst du die die Priorität (Anmeldetag) der ersten Marke auch für die zweite Marke beanspruchen.

Sollte es also zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Kollision der europäischen Marke mit einer weiteren Marke kommen, ist der frühere Anmeldetag der nationalen deutschen Marke auch für die europäische Marke maßgeblich – und das kann im Einzelfall einen markenrechtlichen Streit positiv entscheiden.  


Was bedeutet nun aber die Seniorität im Unterschied zur Priorität?

Du hast auch nach Ablauf der 6-monatigen Prioritätsfrist weiterhin die Möglichkeit dir das frühere Anmeldedatum der nationalen Marke für eine spätere Unionsmarkenanmeldung zu sichern und sogar selbst dann, wenn du die frühere nationale Anmeldung nicht mehr verlängern möchtest. Hierzu musst du vor Ablauf der früheren nationalen Anmeldung deren Seniorität in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich allerdings im Unterscheid zur Priorität nur um eine „eingeschränkte Priorität“, d.h. die Seniorität gilt nur für den deutschen Teil der Unionsmarke. Die nicht verlängerte nationale Marke lebt dann bildlich gesprochen in der Unionsanmeldung weiter.

Hiernach hast du gegenüber verwechslungsfähigen deutschen Marken, die zwar älter als deine Unionsmarke, aber jünger als deine nationale Marke sind, weiterhin die „stärkeren“ Rechte, obwohl deine deutsche Marke nicht mehr existiert.


Und welche Voraussetzungen bestehen für die Inanspruchnahme einer Seniorität?

Damit eine Seniorität in Anspruch genommen werden kann, muss die sogenannte dreifache Identität erfüllt sein.

-Es muss sichergestellt werden, dass die ältere nationale Marke und die neuere EU-Marke identisch sind.

-Ferner müssen die Markeninhaber beider Marken identisch sein.

-Und zuletzt müssen dieselben Waren und Dienstleistungen registriert sein, andernfalls ist nur eine Teilseniorität möglich.

Foto(s): Francesco Bianco


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