Was bedeutet die DSGVO für Verbraucher?

  • 3 Minuten Lesezeit
Die DSGVO schützt die Daten der Verbraucher auch bei Datenlecks.

Seit 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jede Firma mit Sitz in der EU sowie jene, die Dienstleistungen und auch Güter dort vertreiben, sind daran gebunden. Die DSGVO betrifft auch Konzerne, die das Verbraucher-Verhalten in der Europäischen Union beobachten. Damit schützt die DSGVO die persönlichen Daten aller Verbraucher.


Verbraucher genießen Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Kopie persönlicher Daten

Die geltende Rechtslage ermöglicht es Verbrauchern, von Unternehmen eine Auskunft bezüglich der Verarbeitung personen-bezogener Daten zu verlangen. Firmen haben die Pflicht, solche Informationen an den Verbraucher herauszugeben.

Die Daten müssen der betroffenen Person verständlich, präzise und transparent zugehen und in einer einfachen und klaren Sprache formuliert sein. Wichtig ist zudem, dass der Verbraucher leicht Zugang zu seinen persönlichen Daten hat. Folgende Informationen hat die Auskunft zu enthalten:

  • Aufbewahrungsfrist
  • Herkunft der Daten
  • Zweck der Datenverarbeitung
  • Empfänger der Daten
  • Art der verarbeiteten Daten

Dieses Recht auf Auskunft ist für Verbraucher ein äußerst wichtiges Instrument. Denn damit haben diese die Möglichkeit, auch weitere Rechte einzufordern. Darunter fallen beispielsweise ein Recht auf Korrektur sowie Löschung der personen-bezogenen Daten. Zudem haben Verbraucher ein Recht auf Einschränkung der Daten-Verarbeitung. Somit ist es möglich, Daten zu sperren.

Das Recht auf die Datenkopie ist neu. Damit haben Verbraucher jetzt die Möglichkeit, ganz gezielt Auskunft über die genauen Daten zur eigenen Person zu verlangen, die der Konzern verarbeitet. Dazu zählen:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • ärztliche Befunde


Ein Konzern hat dem Verbraucher solche Daten in Kopie zur Verfügung zu stellen.

Hierbei kommt die Frage auf, was genau unter persönliche Daten fällt. Informationen zur Person beinhalten folgende persönliche Angaben zur Identifikation:

  • Allgemeine Personendaten: Namen, Geburtsdatum, Alter, Familienstand, Adresse
  • Physische Merkmale: Aussehen, Statur, Kleidergröße, Geschlecht, Augen-, Haarfarbe
  • Kennnummern: Personalausweis-, Sozialversicherungs-, Identifikationsnummer
  • Konto- und Bankdaten: Kreditkarten-, Kontonummer, Kontostand, Einkommen
  • Besitz: Immobilien-, Fahrzeugeigentum, Eintrag im Grundbuch
  • IT-Daten: IP-, E-Mail-Adresse, Standort, Cookie-Kennung
  • Medizinische Informationen: genetische Merkmale, Krankenakte
  • Schul-, Ausbildungs- sowie Arbeitszeugnisse

Die Auskunft der persönlichen Informationen hat kostenlos zu erfolgen. Den Antrag des Verbrauchers hat der Konzern innerhalb vier Wochen zu beantworten. Erfolgt die Auskunft nicht oder mangelhaft, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz.


Recht auf Löschung

In einigen Fällen sind Firmen dazu verpflichtet, persönliche Daten zu vernichten. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn die Verarbeitung dieser Daten zu Unrecht erfolgte. Zieht der Verbraucher sein Einverständnis zurück? Oder legt er Widerspruch gegen die Daten-Verarbeitung ein? Dann muss das Unternehmen die gespeicherten Informationen unverzüglich löschen.


Die DSGVO legt außerdem großen Wert auf den Datenschutz von Kindern. Diese schätzen Gefahren, die mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Informationen einhergehen, oft falsch ein. Deswegen haben sie auch noch als Erwachsene das Recht auf eine Löschung ihrer persönlichen Daten. Auch wenn es sich dabei um Informationen aus der Kindheit handelt.



Recht auf Berichtigung und Widerspruch

Verbraucher haben zudem jederzeit das Recht, der Daten-Verarbeitung kostenfrei zu widersprechen. Ein begründeter Widerspruch ist nicht bei Direktwerbung notwendig. In anderen Fällen ist womöglich ein plausibler Grund anzugeben. Falsche Daten hat der Konzern allerdings unverzüglich zu berichtigen, fehlende Informationen sind zu vervollständigen.


Nutzen Sie hierzu gerne auch unsere Musterschreiben zur Auskunft, Löschung, Berichtigung oder zum Widerspruch gemäß DSGVO.



Ihre persönlichen Daten wurden unrechtmäßig entwendet? Wir helfen Ihnen!

Informieren Sie sich bei uns umfassend über Datenlecks und der DSGVO.

Erfahren Sie sofort im kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Check, ob Sie betroffen sind.

Sie erfahren im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.


Stichworte: Datenlecks, DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht, Schutz personen-bezogener Daten


Foto(s): stock.adobe.com/386174427

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten