Was bringt eine Testamentsvollstreckung?

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Im Zuge der Gestaltung des letzten Willens (Einzeltestament, Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) besteht die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.

Vielen Laien ist nicht klar, wann eine solche Anordnung mit welchen Folgen Sinn macht.

Dieser Beitrag soll erste Orientierung geben - für weitere Informationen steht der Verfasser gerne zur Verfügung.

Grundlagen der Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB)

Die Testamentsvollstreckung ist ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, den letzten Willen einer Person nach deren Tod umzusetzen.

Dabei wird eine Testamentsvollstreckerin oder ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, der die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten und die Anweisungen des Erblassers zu erfüllen.

Dies kann durch eine Auseinandersetzungstestamentsvollstreckung oder Dauertestamentsvollstreckung erfolgen.

Die Testamentsvollstreckung hat für Erblasser, bzw. dessen Nachlass und den oder die Erben sowohl Vor- als auch Nachteile .

Vorteile

Ein großer Vorteil der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass durch sie eine geordnete Abwicklung des Nachlasses gesichert wird. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verantwortung für die im Nachlass befindlichen Vermögenswerte und sorgt dafür, dass sie entsprechend den Anweisungen des Erblassers verteilt werden.

Dadurch wird vermieden, dass es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt und der Nachlass dadurch geschädigt wird.

Ein weiterer Vorteil der Testamentsvollstreckung ist, dass sie den Schutz des Nachlasses vor Gläubigern ermöglicht. Wenn beispielsweise ein Erbe hohe Schulden hat, können dessen Gläubiger nicht auf den Nachlass zugreifen, solange die Testamentsvollstreckung läuft. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vermögenswerte des Erblassers nicht verloren gehen und den Erben zur Verfügung stehen.

Ein weiterer Vorteil der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass sie die Durchsetzung von Auflagen und Bedingungen ermöglicht, die der Erblasser in seinem Testament festgelegt hat. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, diese Anweisungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass der Nachlass entsprechend den Wünschen des Erblassers verwendet wird. Dadurch wird gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird.

Nachteile

Ein Nachteil besteht darin, dass sie in den meisten Fällen mit Kosten verbunden ist. Ein entsprechend ausgebildeter und gegen Vermögensschäden versicherter Testamentsvollstrecker verlangt eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit, die aus dem Nachlass bezahlt wird. Diese Kosten können je nach Umfang und Dauer der Testamentsvollstreckung erheblich sein und den Nachlass belasten.

Ein weiterer Nachteil der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass sie mit einem gewissen Verlust an Kontrolle für die Erben verbunden ist. Da der Testamentsvollstrecker die Verantwortung für den Nachlass übernimmt, haben die Erben weniger Einfluss auf die Verteilung der Vermögenswerte. Dies kann zu Unzufriedenheit und Konflikten unter den Erben führen. 

Im Regelfall kommt es selbst bei einer Auseinandersetzungstestamentsvollstreckung zu einer gewissen Verzögerung bei der Verteilung des Nachlasses. Da der Testamentsvollstrecker die Aufgabe hat, den Nachlass zu verwalten und die Anweisungen des Erblassers umzusetzen, kann es einige Zeit dauern, bis die Vermögenswerte an die Erben übergeben werden können. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn die Erben dringend auf das Erbe angewiesen sind.

Derjenige, der als Testamentsvollstrecker durch einen Erblasser ausgewählt ist, kann in gewisser Weise ebenfalls einen Nachteil haben, denn er haftet für seine Tätigkeit gegenüber dem/den Erben.

Auswahl geeigneter Person

Es ist deshalb dringen anzuraten, nur eine entsprechend qualifizierte Person als Testamentsvollstrecker auszuwählen. Zwar bleibt es dem Erblasser unbenommen einen Laien als Testamentsvollstrecker ohne Vergütungsanspruch zu benennen. Solch ein Vorgehen führt in der Praxis allerdings häufig dazu, dass der Benannte das Amt gar nicht erst annimmt oder es zu teils gravierenden Fehlern kommt, die den Nachlass schädigen können.

Foto(s): Bild von Anna auf Pixabay

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