Das Supervermächtnis - schon mal gehört?

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Das Supervermächtnis ist ein Gestaltungsinstrument im deutschen Erbrecht, das zur Minimierung der erbschaftsteuerlichen Belastung genutzt werden kann.

Es handelt sich um ein spezielles Vermächtnis, das im Testament oder Erbvertrag festgelegt wird und dem Vermächtnisnehmer weitreichende wirtschaftliche Vorteile einräumt.

Der Kerngedanke des Supervermächtnisses ist, dass der Erblasser einen Teil seines Vermögens nicht direkt an den Erben, sondern an einen Vermächtnisnehmer überträgt. Dies hat steuerliche Vorteile, da Vermächtnisse unter bestimmten Umständen günstiger besteuert werden als direkte Erbschaften. Die steuerliche Ersparnis ergibt sich vor allem aus der Möglichkeit, mehrere steuerliche Freibeträge auszunutzen.

Nach §§ 2147 ff. BGB kann der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten einer Person anordnen, ohne dass diese zur Erbengemeinschaft gehört.

Im Falle eines Supervermächtnisses wird dieses oft so ausgestaltet, dass es nahezu einem Erbteil gleichkommt, aber steuerlich als Vermächtnis behandelt wird. Dies kann besonders bei großen Vermögen oder wenn Vermögen an nicht nahe Verwandte übergehen soll, steuerlich attraktiv sein.

Ein weiterer Vorteil des Supervermächtnisses ist die Flexibilität in der Gestaltung. Es kann beispielsweise ein Nießbrauchrecht für den Erben festgelegt werden, während das Kapital an den Vermächtnisnehmer geht. So kann der Erblasser sicherstellen, dass der Erbe wirtschaftlich vom Vermögen profitiert, ohne direkter Eigentümer zu sein.

Bei der steuerlichen Gestaltung ist jedoch zu beachten, dass die Finanzbehörden solche Konstruktionen genau prüfen. Eine reine Steuervermeidungsabsicht kann zu rechtlichen Problemen führen. Daher sollte das Supervermächtnis immer auch einem legitimen erbrechtlichen Zweck dienen und von Fachleuten sorgfältig geplant werden.

Zusammenfassend bietet das Supervermächtnis eine Möglichkeit, die erbschaftsteuerliche Belastung durch die geschickte Nutzung von Vermächtnissen zu optimieren, erfordert aber eine genaue und vorausschauende Planung.

Foto(s): Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay

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