Auswirkungen einer Erwachsenenadoption auf Erb- und Steuerrecht

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Die Erwachsenenadoption in Deutschland ist ein rechtlicher Akt, der sowohl erbrechtliche als auch steuerrechtliche Folgen nach sich zieht. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 1767 ff. BGB.

Erbrechtliche Folgen:
Durch die Adoption erwirbt der Adoptierte die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes des Annehmenden. Das bedeutet, dass der Adoptierte in die Erbfolge eintritt und ein gesetzliches Erbrecht nach dem Adoptivelternteil erwirbt (§ 1924 BGB). Dazu gehört auch das Recht auf einen Pflichtteil, sollte der Adoptierte durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die Adoption löst den Adoptierten jedoch, je nach Ausgestaltung der Adoption im Einzelfall, aus der Erbfolge seiner leiblichen Familie.

Steuerrechtliche Folgen:
Ein wesentlicher Vorteil der Erwachsenenadoption liegt in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung. Der Adoptierte wird in Steuerklasse I eingestuft, die deutlich günstigere Steuersätze und höhere Freibeträge vorsieht, verglichen mit nicht-verwandten Personen. Dies kann eine erhebliche Steuerersparnis im Erbfall oder bei Schenkungen bedeuten.

Voraussetzungen:
Für die Erwachsenenadoption müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein wesentlicher Aspekt ist das sogenannte „Familienverhältnis“, d.h. es muss eine enge, familienähnliche Beziehung zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bestehen. Zudem muss die Adoption das Wohl des Anzunehmenden fördern und darf keine finanziellen Interessen verfolgen.
Die Adoption Erwachsener ist ein rechtlich komplexer Prozess und bedarf einer genauen Prüfung durch ein Familiengericht sowie eines notariell beurkundeten Antrags.

Dieses stellt sicher, dass die Adoption nicht nur formalen Charakter hat, sondern einem echten Eltern-Kind-Verhältnis entspricht.
Zusammenfassend bietet die Erwachsenenadoption neben der Herstellung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses sowohl erbrechtliche Vorteile als auch steuerrechtliche Erleichterungen. Sie ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden und muss gerichtlich geprüft und bestätigt werden.


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