Was Führungskräfte im Alter von 40 bis 50 beim Jobwechsel abwägen sollten

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Für Arbeitnehmer im Alter zwischen 40 und 50 ist ein Jobwechsel immer sehr gut abzuwägen und das nicht nur aus juristischer Sicht.

Das gilt insbesondere für Führungskräfte. Keimt der Wunsch auf, von sich aus den Job zu wechseln, weil vielleicht ein Wettbewerber Interesse an der Person signalisiert, muss man sich vor Augen halten, dass jedes neue Arbeitsverhältnis mit einer – in der Regel – sechsmonatigen Probezeit beginnt. In dieser Zeit ist man kaum geschützt. Der neue Arbeitgeber greift vielleicht nur das Know-how, die Kontakte etc. ab und der Arbeitnehmer ist wieder weg vom Fenster. Auch kann man bei einer Beendigung auf eigenen Wunsch nicht mit einer Abfindung rechnen. Hier gilt es zu überlegen, ob man dem neuen Arbeitgeber, der einen ja so dringend haben möchte, dazu bewegen kann, auf eine Probezeit zu verzichten und schon von Beginn an eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. So fällt man wenigstens nicht ganz so hart, wenn die Chemie mit dem Neuen dann doch nicht stimmt. Die Vereinbarung der Geltung des KSchG vom ersten Tag an ist möglich – wer sich aber als Führungskraft bewirbt, macht dann nicht wirklich eine gute Figur.

Etwas anderes ist es, wenn der Arbeitgeber kündigt. Führungskräfte, die sehr lange im Unternehmen tätig sind, lassen sich oft von der Theorie leiten: „Wer mir kündigt, muss erst noch geboren werden.“ Dem ist nicht so. Für den Arbeitgeber bedarf es keiner großartigen juristischen Finesse, eine Führungskraft loszuwerden. Gerade Führungskräfte genießen mit steigender Hierarchieebene und ggf. dem Status „Leitender Angestellter“ rein praktisch gesehen immer weniger „Schutz“. Das liegt zum einen daran, dass eine betriebliche Umstrukturierung dann besonders einfach ist, wenn nur wenige Stellen umgebaut werden müssen und dabei ggf. auch nur eine einzige wegfällt. Hinzu kommt, dass es nur wenige vergleichbare Kolleginnen und Kollegen geben wird, mit denen man eine Sozialauswahl durchführen und so den Arbeitsplatz ggf. erhalten kann. Bei echten leitenden Angestellten kann der Arbeitgeber bei unwirksamer Kündigung sogar einen Auflösungsantrag stellen. Dann wird das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung aufgelöst. Es ist auch und gerade bei Führungskräften eine Frage des Preises. Sicher ist kein Arbeitsplatz. Auch wenn man noch so lange darauf sitzt. Das ist nicht schlimm, sondern gut zu wissen – dann braucht man sich nicht wirklich emotional in einen Gerichtsprozess stürzen. Sollte es zu einem solchen kommen – was in der Regel von beiden Seiten gerne vermieden wird – ist der meist nur dramaturgisches Beiwerk, um die Verhandlungswilligkeit des bislang Unwilligen ein wenig zu pushen. Ein Prozess ist dann weniger die Suche nach der Wahrheit und noch weniger nach der Gerechtigkeit, als vielmehr ein sinnvolles und taktisches Mittel, mit dem eine schnelle und faire Einigung herbeigeführt werden kann.

Sollte man sich als Führungskraft also unwohl im bisherigen Unternehmen fühlen, so weiß man doch, dass rein finanziell hier mehr Musik drin ist. Für die, denen noch nicht gekündigt wurde und die selbst auf der Suche sind, wäre dies also gegebenenfalls ein Punkt für die „Pro-alter-Job-Liste“.

Kommt es doch zum Jobwechsel, sollte man folgende Punkte genau betrachten:

  • Was genau hat mich bewogen, mich für gerade diesen neuen Arbeitgeber zu interessieren?
  • Will ich von meinem alten Arbeitgeber nur weg oder habe ich ein klares Ziel „hin zu“ meinem neuen Arbeitgeber?

Ist man wirklich bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, ist zu prüfen, was genau einen wegtreibt. Auch sollte man sich vorher über das wirtschaftliche Standing des neuen Arbeitgebers informieren. Plant er Umstrukturierungen, wie sehen die neuen Kollegen den Neuankömmling – wird denen evtl. etwas weggenommen etc.

Wichtig ist auch, über den Fall nachzudenken, wenn der neue Job schnell wieder weg ist und was passiert, wenn man im alten Job bleibt.

Um auf all diese Fragen eine optimale Antwort zu bekommen, sollte man sich Unterstützung bei einem Anwalt und Coach holen. Vielleicht wird der alte Job dann doch das Rennen machen. Aber auch ein Wechsel zu etwas Neuem kann im Alter zwischen 40 und 50 der Weg zu neuen Ufern und ein Jungbrunnen sein. Hauptsache Sie bleiben in Bewegung.


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