Was genau bedeutet „besenrein“ im Mietrecht?

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Der Begriff "besenrein" bezieht sich auf den Zustand, in dem ein Mieter die Wohnung bei Auszug übergeben muss. Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bedeutet besenrein, dass der Mieter verpflichtet ist, die Wohnung von groben Verschmutzungen zu befreien. Was genau „grobe Verschmutzungen“ sind, lässt der BGH in seinem Urteil aber offen.


Pflichten des Mieters

Bei einer besenreinen Übergabe muss der Mieter folgende Aufgaben erledigen:

- Grobe Verschmutzungen beseitigen

- Böden fegen oder staubsaugen

- Spinnweben entfernen

- Essensreste entsorgen

- Kalkablagerungen entfernen

- Schränke und Kühlschrank ausräumen

- Fliesen grob säubern


Was nicht zur besenreinen Übergabe gehört

Folgende Tätigkeiten sind nicht Teil der besenreinen Übergabe:

- Fenster putzen, außer z.B. Klebereste entfernen

- Tapeten entfernen

- Nikotinablagerungen beseitigen (außer bei extremer Verschmutzung)

- Bohrlöcher verschließen

- Renovierungsarbeiten durchführen


Wichtige Hinweise

- Die besenreine Übergabe ist unabhängig von eventuellen Schönheitsreparaturen oder Renovierungspflichten. 

- Bei Teppichböden reicht das Staubsaugen aus, außer bei übermäßigen Flecken.

- Balkone und Terrassen müssen nicht von Unkraut befreit werden.

- Die Pflicht zur besenreinen Übergabe besteht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag, da sie sich aus § 546 Abs. 1 BGB ergibt.

Insgesamt soll die Wohnung in einem sauberen und ordentlichen Zustand übergeben werden, ohne dass der Mieter zu umfangreichen Reinigungsarbeiten oder Renovierungen verpflichtet ist.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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