Was ist das Berliner Testament?

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Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, die sich gegenseitig zum jeweiligen Alleinerben einsetzen und einen Dritten als Nacherben bestimmen. Stirbt einer der beiden Ehegatten, so fällt der beiderseitige Nachlass dem überlebenden Ehegatten zu, und nach dessen Tod geht der Nachlass an einen Dritten (Nacherben bzw. Schlusserben) über, häufig an die Kinder der Verstorbenen. Hierbei können die Erbmassen der Ehegatten getrennt oder auch als gemeinsame Vermögensmasse behandelt werden (überlebender Ehegatte als Vollerbe). Auch beim Berliner Testament bleibt das Pflichtteilsrecht der Kinder bestehen.

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Frankfurter Rechtsanwalt Erbrecht

Dr. Dr. Iranbomy

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