Was ist eigentlich Pferderecht?

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Mit dem Pferd vor Gericht – Was ist eigentlich Pferderecht?

„Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde!“ Doch leider haben auch Pferde und ihre Besitzer das Glück nicht immer an ihrer Seite. Für diese Fälle gibt es das Pferderecht.

Doch was versteht man eigentlich unter Pferderecht?

Ein Gesetzbuch nur für Pferderecht gibt es nicht. Vielmehr sind unter dem Begriff des Pferderechts alle Rechtsnormen zusammengefasst, die den jeweiligen Sachverhalt mit Pferden betreffen. Dabei kann es um Kaufrecht, Haftungsrecht, Tiermedizinrecht, Zuchtrecht, aber auch Baurecht gehen, etwa dann wenn der Bau eines Reitstalles ansteht.

Kurzum: Pferderecht ist sehr vielseitig und erfordert Spezialwissen

Insbesondere bei Pferdekaufverträgen werden oft Musterverträge aus dem Internet verwendet. Was zunächst praktisch erscheint, entpuppt sich im Konfliktfall jedoch als problematisch. Jeder Sachverhalt ist individuell und dabei kann jede kleine Abweichung vom Mustervertrag andere Rechtsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere handschriftlich ergänzte Angaben im Vertrag können unliebsame Rechtsfolgen herbeiführen. Stellt sich heraus, dass eine Klausel unwirksam ist, ist im schlimmsten Fall der gesamte Vertrag nichtig oder es greift die gesetzliche Regelung.

Auch Haftungsfragen sollten nicht leichtsinnig außer Acht gelassen werden. Klassischer Fall ist hierbei z. B. die Haftung des Pferdehalters für den Unfall der Reitbeteiligung. Die Reitbeteiligung ist nicht zwangsläufig von der Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdehalters mitumfasst. So hat das OLG Nürnberg beispielsweise entschieden, dass die Pferdehalterin für einen Unfall der Reitbeteiligung haften muss. Im besagten Fall hatte sich die Reitbeteiligung nach einem Sturz vom Pferd eine Querschnittslähmung zugezogen, welche neben den gesundheitlichen Folgen auch erhebliche finanzielle Kosten nach sich zog. Im Einzelfall ist auch immer ein Mitverschulden der Reitbeteiligung zu prüfen, die den Anspruch mindern kann.

Daneben kommt es regelmäßig nach Weideunfällen zu Konflikten. Insbesondere dann, wenn sich der tierische Verursacher des Schadens nicht ermitteln lässt.

Vor allem im Zuchtrecht kann es um viel Geld gehen. Bei Sportpferden ist es gängige Praxis, dass die Fohlen von Leihmutterstuten ausgetragen werden. Dabei stellte sich die Frage, wer denn nun Züchter ist. Der Halter der Mutterstute oder der Halter der Leihmutterstute? Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass Züchter der Halter der Leihmutterstute ist.

Hätten Sie gewusst, dass auch bei Gefälligkeitsverhältnissen die Haftungsfrage eine Rolle spielen kann? Besonders problematisch kann es auch werden, wenn sich ein minderjähriges Pferdemädchen um ein Pony kümmert und es dann zum Unfall kommt.

Fazit

Wenn es um Pferde geht, sollten trotz aller Freude die rechtlichen Aspekte nicht allzu leicht außer Acht gelassen werden. Es lohnt sich immer einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Und letztendlich erspart ein rechtssicher formulierter Vertrag im Konfliktfall nicht nur Nerven, sondern auch Geld.

Rechtsanwältin Sandra Baumann als Expertin für Pferderecht berät Sie gerne. Weitere Infos finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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