Was ist für die Dienstplangestaltung im Rettungsdienst wichtig?

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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Auf den Personaleinsatz und die Dienstplangestaltung haben ganz entscheidend die jeweils anzuwendenden arbeitsrechtlichen Regelungen Einfluss. Diese Vorgaben beeinflussen den Rahmen für die gesamte Personaleinsatzplanung. Solche einschlägigen Bestimmungen sind z. B.:

  • das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • die jeweiligen Tarifverträge (TV)
  • die jeweiligen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
  • das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • die Mitbestimmungsgesetze und -ordnungen (MVG, MAVO)
  • die Personalvertretungsgesetze (PersVG)
  • Arbeitsschutzgesetze
  • das sonstige Arbeitsrecht, insbesondere Richterrecht

Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei in erster Linie die Fragen der Arbeitszeitregelungen. Diese werden für Angestellte bestimmt durch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und die Regelungen der Tarifverträge (TV oder TVe) bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).

Vertragliche Rahmenbedingungen

Diese Tarifverträge bzw. AVR sind im Rettungsdienst meist:

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV)
  • Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR / Caritas)
  • Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD)
  • Arbeitsvertragsrichtlinien Johanniter-Unfall-Hilfe (AVR-J)

Um die rechtliche Situation der eigenen Hilfsorganisation im Vergleich beurteilen zu können, erscheint es notwendig, an jeweils geeigneter Stelle darüber hinaus auch auf die Situation anderer Tarifverträge bzw. AVR einzugehen.


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