Was kostet ein Rechtsanwalt für Bezieher von Bürgergeld (früher "Hartz4")

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1. Notwendigkeit eines Rechtsanwalts

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (früher "Hartz4" jetzt "Bürgergeld") haben häufig rechtliche Probleme, etwa mit dem Jobcenter, mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder auch mit der Familie (Scheidung, Umgang, Sorgerecht). Sie benötigen dringend einen Rechtsanwalt, wissen aber nicht, wie sie diesen bezahlen können. Folgende Möglichkeiten gibt es: 

2. Beratungshilfe

Geht es darum, dass der Rechtsanwalt (zunächst) außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens tätig werden soll, gibt es die Möglichkeit, bei dem örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen (außer in Bremen und Hamburg, dort gibt es stattdessen kostenlose Rechtsberatungstellen). 

Nachdem Beratungshilfe für das konkrete rechtliche Problem durch das Amtsgericht bewilligt wurde, erhält der Betreffende einen sogenannten Berechtigungsschein. Mit diesem kann er einen Rechtsanwalt nach seiner Wahl aufsuchen und dieser ist gegen Zahlung einer Selbstbeteiligung von 15 € verpflichtet, die Angelegenheit auch zu übernehmen. Der Rechtsanwalt kann dann nach Abschluss der Angelegenheit über den Berechtigungsschein mit der Staatskasse abrechnen. 

3. Prozesskostenhilfe

Geht es darum, dass der Rechtsanwalt den Bürgergeldempfänger in einem gerichtlichen Verfahren (z.B. einer Klage gegen das Jobcenter oder in einem Scheidungsverfahren) vertreten soll, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese wird in der Regel durch den Rechtsanwalt bei dem für die Klage zuständigen Gericht beantragt. Anders als bei Beratungshilfe wird die Prozesskostenhilfe jedoch nur bewilligt, wenn die Angelegenheit nach Auffassung des Gerichts auch Erfolgsaussichten hat (die Bedürftigkeit  alleine reicht also nicht aus). 

4. Leistungen unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung von Menschen mit keinem oder nur einem geringen Einkommen spezialisiert. Wir vertreten Sie gegenüber dem Jobcenter, dem Sozialamt, dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder auch bei familienrechtlichen Problemen (Scheidung, Umgang, Sorgerecht). 

Für eine Ersteinschätzung benötigen Sie bei uns noch keinen Berechtigungsschein. Sie können sich also vor Beantragung der Beratungshilfe direkt an uns wenden. Insbesondere prüfen wir auch Ihre Bescheide vom Jobcenter kostenlos. 

Sollte dann nach einer Ersteinschätzung eine weitere Tätigkeit unserer Kanzlei erforderlich werden, kann Beratung- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden, so dass für Sie in der Regel keine Kosten anfallen. Falls doch ausnahmsweise einmal Kosten entstehen könnten (z.B. weil Prozesskostenhilfe durch das Gericht abgelehnt wird), werden wir Sie auf diese Möglichkeit ausdrücklich vorher hinweisen. 


Foto(s): @pixabay.com/Ferdinand Herndler

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