Bürgergeld statt Arbeitslosengeld 2: Wer hat Anspruch darauf und was wird gezahlt?
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Die wichtigsten Fakten
- Arbeitslosengeld 2 – auch Hartz 4 genannt – war in Deutschland von 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2022 die Bezeichnung für die Grundsicherung für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
- Zum 01.01.2023 wurde das Arbeitslosengeld 2 vom Bürgergeld abgelöst.
- Anspruch auf Bürgergeld – vormals Arbeitslosengeld 2 – haben diejenigen, die mindestens 15 Jahre alt sind, aber die Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht haben, hilfebedürftig und erwerbsfähig sind.
- Der Antrag wird beim örtlichen Jobcenter gestellt und von diesem erstmals für ein Jahr bewilligt. Anschließend überprüft dieses, ob weiterhin Anspruch besteht.
- Es gibt unterschiedliche Leistungen, wie beispielsweise den Regelbedarf, den Sonderbedarf sowie den Mehrbedarf.
Was versteht man unter Arbeitslosengeld 2?
Das Bürgergeld – vormals Arbeitslosengeld 2 – bildet in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Das Arbeitslosengeld 2 wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und zum 01.01.2023 vom Bürgergeld abgelöst.
Wann und für wen besteht ein Anspruch?
Gemäß § 7 Abs. 1 SGB II wird Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2) an Personen gezahlt, die
- ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- mindestens 15 Jahre alt sind, aber die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten haben. Das reguläre Renteneintrittsalter liegt derzeit (2025) bei 66 Jahren und zwei Monaten.
- hilfebedürftig sind. Das heißt, sie können nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen oder für den Lebensunterhaltvon Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
- erwerbsfähig sind. Als erwerbsfähig gilt, wer nicht wegen einer Behinderung oder Krankheit außerstande ist, mindestens drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachzugehen.
Welche Leistungen umfasst das Arbeitslosengeld 2?
Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld 2) gibt es für verschiedene sogenannte Bedarfsfälle.
Regalbedarf
Er dient dazu, die Ausgaben des täglichen Bedarfs pro Person abzudecken. Das sind insbesondere Kosten für Kleidung, Strom und Lebensmittel. Die Höhe des Regelbedarfs fällt hierbei unterschiedlich aus. Entscheidende Kriterien, wie hoch das Bürgergeld ausfällt, sind beispielsweise das Alter der betroffenen Person sowie das Zusammenleben mit anderen in einem Haushalt.
Regelbedarf beim Bürgergeld ab 1. Januar 2025
Berechtigte Personen | Höhe des Regelbedarfs |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
Volljährige Partner | 506 € |
Volljährige, nicht erwerbstätige Personen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern (18 bis 24 Jahre) | 451 € |
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre) | 471 € |
Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre) | 390 € |
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre) | 357 € |
Mehrbedarf
Aufgrund besonderer Lebensumstände kann es vorkommen, dass Leistungsberechtigte einen erhöhten Bedarf haben, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird. Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich prozentual nach dem Regelbedarf. Mehrbedarfe erhält, wer
- schwanger ist, ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt.
- alleinerziehend ist und sich um mindestens ein minderjähriges Kind kümmert.
- unter einer Behinderung leidet und bestimmte Leistungen nach dem SGB IX erhält.
- sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Nahrung benötigt.
Sonderbedarf
Arbeitslosengeld 2 wird ebenso für meist einmalige Ereignisse gezahlt. Dazu zählt unter anderem die
- Erstausstattung für ein Kind bei Schwangerschaft und Geburt.
- Erstausstattung einer Wohnung.
- Anschaffung bzw. Reparatur orthopädischer Schuhe.
- Reparatur oder Anmietung therapeutischer Geräte oder Ausrüstungen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Warmwasserversorgung sowie für Kaltwasser. Außerdem wird die Miete in angemessener Höhe übernommen. Der entsprechende Bedarf wird vom zuständigen Jobcenter festgelegt und richtet sich stets nach dem Wohnort der betroffenen Person.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen, besteht für sie und ihre Eltern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Angeboten werden Leistungen in Form von Mittagessen in der Schule, Teilnahme an Klassenfahrten, Schulausflügen, Kultur- oder Sportangeboten sowie Nachhilfe.
Übernahme von Versicherungsleistungen
Das zuständige Jobcenter übernimmt bzw. bezuschusst ebenfalls Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung, wenn zum Beispiel keine Versicherung besteht.
Für welchen Zeitraum wird Arbeitslosengeld 2 gezahlt?
Bürgergeld – vormals Arbeitslosengeld 2 genannt – wird zunächst für 12 Monate gezahlt. Nach Ablauf dieses Zeitraums prüft das zuständige Jobcenter, ob weiterhin ein Anspruch besteht. Hierzu muss vom Leistungsempfänger ein sogenannter Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für sechs Monate gewährt, wenn beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
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