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Was kostet eine Markenanmeldung für Deutschland oder die EU?

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Die Anmeldung einer Marke ist ein wichtiger Schritt, um Ihr geistiges Eigentum zu schützen und die Exklusivrechte an Ihrem Markennamen, Logo oder Slogan zu sichern. In Deutschland erfolgt die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), während für die gesamte Europäische Union das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig ist. Doch welche Kosten sind mit einer Markenanmeldung verbunden? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei der Gebührenstruktur für Markenanmeldungen in Deutschland und der EU beachten sollten.

Markenanmeldung beim DPMA

1. Recherchegebühren

Bevor Sie Ihre Marke anmelden, ist es ratsam, eine Markenrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits von jemand anderem registriert wurde oder auf andere Weise fremde Rechte verletzen könnte. Das DPMA bietet zwar eine kostenfreie Online-Recherche an, um festzustellen, ob ähnliche Marken bereits existieren. Belastbare Ergebnisse mit rechtlicher Beurteilung erhalten Sie aber nur durch eine markenrechtliche Recherche und Begutachtung durch spezialisierte Kanzleien wie Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB. Wir beraten Sie auch bei der wichtigen Auswahl der richtigen Klassen. Es ist elementar wichtig, diese Prüfung sorgfältig und durch Markenrechtsprofis durchführen zu lassen. Zum einen sollten Sie Ihre Existenz nicht auf dem wackeligem Fundament einer unsicheren Markenanmeldung aufbauen. Zum anderen sollten Sie eine Verletzung fremder, älterer markenrechte unbedingt vermieden, um nicht mit teuren Abmahnkosten oder einem langwierigen Widerspruchsverfahren gegen Ihre Anmeldung zu starten. Schließlich müssen Sie im Hinterkopf behalten, dass die Gebühren für die Markenanmeldung nicht zurückerstattet werden, falls Ihre Marke abgelehnt wird.

2. Anmeldegebühren

Die eigentlichen Anmeldegebühren für eine deutsche Marke beim DPMA variieren je nachdem, wie viele Klassen für Waren oder Dienstleistungen Sie anmelden möchten. Derzeit müssen Sie eine Grundgebühr für die ersten drei Klassen in Höhe von 290 Euro (Online-Anmeldung, sonst 300 Euro) und eine Gebühr für jede zusätzliche Klasse in Höhe von 100 Euro entrichten. Bei besonderer Eile kann eine beschleunigte Prüfung für zusätzliche 200 Euro beantragt werden.

3. Prüfungsgebühren

Nachdem Ihre Markenanmeldung eingereicht wurde, prüft das DPMA die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke. Wenn während der Prüfung Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, können zusätzliche Gebühren z. B. für zusätzliche Klassen anfallen, weil ihr Klassenverzeichnis unzulässig gestaltet war. Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung den Anforderungen entspricht, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dabei helfen wir Ihnen gerne und zuverlässig.

4. Verlängerungsgebühren

Ist Ihre Marke erfolgreich registriert worden, müssen Sie im regelmäßigen Abstand von 10 Jahren Verlängerungsgebühren entrichten, um Ihren Markenschutz aufrechtzuerhalten.


Markenanmeldung beim EUIPO

1. Anmeldegebühren

Die Kosten für die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke beim EUIPO sind ebenfalls von der Anzahl der Klassen abhängig, in denen Sie Ihre Marke schützen möchten. Im Vergleich zur nationalen Markenanmeldung in Deutschland sind die Gebühren für eine EU-Marke tendenziell höher, da Sie Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten. Markenschutz für eine Klasse kann für 850 Euro erworben werden. die zweite Klasse kostet zusätzliche 50 Euro. Ab der dritten Klasse werden 150 Euro pro Klasse fällig. 

2. Prüfungsgebühren

Ähnlich wie beim DPMA erfolgt auch beim EUIPO eine Prüfung Ihrer Markenanmeldung. Bei Bedarf können zusätzliche Kosten anfallen.

3. Verlängerungsgebühren

Auch eine Unionsmarke kann alle zehn Jahre verlängert werden, indem Sie entsprechende Verlängerungsgebühren entrichten. Diese Gebühren sind notwendig, um den Schutz Ihrer Marke innerhalb der gesamten Europäischen Union aufrechtzuerhalten. Wir erinnern Sie gerne an den Verlängerungsbedarf und wickeln die Verlängerung für Sie ab.

Fazit

Der Artikel soll die wichtigsten und gebräuchlichsten Gebühren für Markenanmeldungen in Deutschland und der EU beleuchten. Daneben kann es in Sonderfällen noch andere Gebühren geben, die hier im Interesse des Umfangs des Artikels einstweilen außer Acht bleiben. Die Kosten für die Markenanmeldung in Deutschland und der Europäischen Union können je nach den spezifischen Anforderungen und der Anzahl der Klassen also variieren. Es ist deshalb wichtig, sorgfältig zu planen und alle Gebühren im Voraus zu berücksichtigen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Zudem empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung z. B. durch Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Markenanmeldung den erforderlichen Standards entspricht und Sie den bestmöglichen Schutz für Ihre Marke erhalten. Jede Abmahnung ist teurer als eine Vorabprüfung durch Markenrechtsprofis wie uns.

Noch Fragen? Rufen Sie uns gerne gleich an oder senden Sie uns eine E-Mail!

Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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