Foto-Abmahnung durch cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag von Alexander Voss.
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Die Frankfurter Kanzlei cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet derzeit im Namen des Fotografen Alexander Voss Abmahnungen wegen der angeblich nicht lizenzierten Verwendung einer urheberrechtlich geschützten Fotografie. Die Vorwürfe beziehen sich in einem uns vorliegenden Fall konkret auf eine Veröffentlichung auf dem LinkedIn-Profil des abgemahnten Unternehmens.
Wer mahnt ab? – cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Alexander Voss
Die Abmahnung stammt von der cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz 6 in 60313 Frankfurt. Diese Kanzlei macht in der Abmahnung die urheberrechtlichen Ansprüche ihres Mandanten Alexander Voss, eines Fotografen aus Berlin, geltend. Der betroffene Inhalt soll über das Unternehmensprofil des abgemahnten Unternehmens auf LinkedIn öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Was wird konkret abgemahnt?
Laut cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sei ein von Alexander Voss erstelltes und urheberrechtlich geschütztes Foto ohne entsprechende Lizenz auf der Plattform LinkedIn veröffentlicht worden. Diese Nutzung sei nicht autorisiert und verletze daher die Urheberrechte des Fotografen. Es wird behauptet, dass eine Überprüfung der Lizenzdatenbank keine gültige Lizenzvergabe ergeben habe.
Inhalt der Abmahnung: Diese Ansprüche werden geltend gemacht
In der Abmahnung durch cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
Unterlassung der weiteren Nutzung
Beseitigung der beanstandeten Veröffentlichung
Auskunft über den Umfang der Nutzung
Schadensersatz in Höhe von 813,04 Euro
Erstattung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.212,61 Euro
Erstattung von Dokumentationskosten (z. B. durch PhotoClaim) in Höhe von 95,00 Euro
Der geforderte Gesamtbetrag beläuft sich inklusive Umsatzsteuer auf 2.523,57 Euro.
Berechnungsgrundlage: Lizenzanalogie nach MFM
Der Schadensersatz wurde auf Basis der sog. Lizenzanalogie berechnet. Hierbei werden die marktüblichen Vergütungssätze der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zugrunde gelegt. Für die Nutzung im sozialen Netzwerk sowie die fehlende Urhebernennung wurde ein Zuschlag von 100 % des Lizenzbetrags erhoben – ein in der Rechtsprechung anerkanntes Vorgehen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Abmahnung der cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist ernst zu nehmen. Sie enthält eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung zur Zahlung einer hohen Vergleichssumme. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterfüllung gerichtliche Schritte eingeleitet werden können, die deutlich höhere Kosten nach sich ziehen können.
Besonders brisant: Die Abmahnung verweist auch auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichen Verstößen gegen das Urheberrecht nach § 106 UrhG.
So sollten Sie reagieren
Wer eine Abmahnung von cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen von Alexander Voss erhält, sollte:
Nicht vorschnell unterschreiben – Die beigefügte Unterlassungserklärung kann weitreichende und vor allem lang anhaltende rechtliche Bindungen mit kostspieligen Folgen erzeugen.
Keine Zahlung leisten, ohne den Fall juristisch von einem Experten für Fotorecht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wie Dr. Lars Rieck geprüft zu haben.
Fristen beachten, um kostspielige gerichtliche Schritte wie einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu vermeiden.
Unverzüglich anwaltlichen Rat bei einem auf Fotorecht spezialisierten Anwalt für Urheber- und Medienrecht wie Dr. Lars Rieck einholen.
Häufigkeit solcher Abmahnungen
Die Kombination von cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dem Fotografen Alexander Voss ist in der Vergangenheit bereits in ähnlichen Konstellationen aufgetreten. Gerade bei der Nutzung von Bildern im Internet (insbesondere auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn) kommt es häufig zu urheberrechtlichen Auseinandersetzungen.
Fazit: Vorsicht bei der Nutzung von Online-Bildern
Die Abmahnung durch cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen von Alexander Voss verdeutlicht erneut, wie wichtig eine Rechteklärung und rechtssichere Bildnutzung im Internet ist. Auch bei vermeintlich "frei verfügbaren" Fotos ist stets zu prüfen, ob tatsächlich eine Lizenz vorliegt.
Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten oder Fragen zur rechtmäßigen Nutzung von Fotografien im Internet?
Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz, mit langjähriger Erfahrung in der Abwehr und Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche.
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