Was passiert, wenn bei Trunkenheit Wildschweine die Fahrbahn kreuzen?

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Das OLG Brandenburg hat am 08.01.2020 – 11 U 197/18 die Leistungsfreiheit eines Versicherers verneint, wenn der Fahrzeugführer bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,49 Promille plausibel erklärt, eine Wildschweinrotte habe die Fahrbahn plötzlich überquert. Der Betroffene hatte von der eigenen Vollkaskoversicherung den Ersatz seines Schadens gefordert. Diese hatte unter Berufung auf Abschn. A.2.21.1 S. 3 AKB auf ihr Recht zur Kürzung der Versicherungsleistung berufen. Die Richter des OLG Brandenburg hatten festgestellt, dass die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche tatsächlichen Voraussetzungen eines Leistungskürzungsrechts der Versicherer trage.

Wann liegt relative Fahruntüchtigkeit vor?

Um eine relative Fahruntüchtigkeit zu bejahen, deren Unfallkausalität tatsächlich vermutet wird, genüge nach Ansicht der Richter nicht allein die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration im Bereich zwischen 0,2 und 1,1 Promille, sondern es müssen sich weitere Gegebenheiten, speziell alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler konstatieren lassen, die den Schluss rechtfertigen, der Fahrer sei nicht mehr in der Lage gewesen, sein Automobil sicher im Verkehr zu steuern (BGH BeckRS 2008,18039).

Die Richter des OLG Brandenburg stellten weiter fest, dass auch bei Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit nur ein Prima-facie-Beweis für die Ursächlichkeit der Trunkenheit an dem Unfall spreche. Die plausible Erwähnung einer kreuzenden Wildschweinrotte ist eine plausible Erklärung für einen alkoholunabhängigen Unfallgrund (OLG Brandenburg vom 08.01.2020).

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis-, Straf- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Jedes Jahr vertritt er hunderte von Verfahren persönlich vor den Gerichten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.


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