Was Sie als Empfänger von Hartz IV beim Umzug beachten müssen

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie beziehen Leistungen des Jobcenters und möchten Ihre Wohnung wechseln? Damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten, müssen Sie einiges beachten.

Vorab Zusicherung einholen

Bevor Sie einen neuen Mietvertrag abschließen, sollen Sie vom neuen Vermieter ein Mietangebot erstellen lassen. Das örtliche Jobcenter hält hierfür Formulare vor. Dieses Mietangebot sollten Sie dann vorlegen und sich eine Zusicherung über die Kostenübernahme geben lassen. So hat das Jobcenter vorab die Möglichkeit, die Angemessenheit der Wohnung zu prüfen und Sie erleben nicht nach Abschluss des Mietvertrages eine böse Überraschung. Keinesfalls sollten Sie den Mietvertrag vor Abgabe der Zusicherung unterzeichnen!

Übernahme von Umzugskosten

In bestimmten Fällen haben Sie auch Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten. Dies setzt voraus, dass der Umzug notwendig ist, z. B. weil die aktuelle Wohnung Mängel aufweist oder die Familie größer geworden ist und somit ein höherer Platzbedarf vorhanden ist. Grundsätzlich werden hier jedoch nur die Mietkosten für einen Umzugswagen und Verpflegungspauschalen für Helfer übernommen. Hinsichtlich des anzumietenden Fahrzeugs haben Sie 3 Kostenvoranschläge vorzulegen und das Jobcenter rechnet dann direkt mit dem Mietwagenunternehmen ab. Ansonsten sind Sie verpflichtet, den Umzug im Rahmen der Selbsthilfe mit Freunden und Verwandten zu organisieren. Nur wenn dies nachweislich nicht möglich ist, können ausnahmsweise auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen werden, wobei Sie grundsätzlich verpflichtet bleiben, die Umzugskisten selbst zu packen. Auch hier sollten Sie vorab 3 Kostenvoranschläge einholen und sich eine Zusicherung des Jobcenters zur Kostenübernahme geben lassen.

Kosten des neuen Telefon- und Internetanschlusses sowie des Nachsendeauftrags

Der Telefon- und Internet-Erstanschluss sowie Nachsendekosten anlässlich eines notwendigen Umzuges gehören zu den zu übernehmenden Kosten des Umzuges, wobei die Höhe der Kosten angemessen sein muss. Achten Sie darauf, dass die Zusicherung auch auf diese Kosten erstreckt wird.

Renovierungskosten

Oftmals ist bei Einzug in die neue Wohnung eine Renovierung erforderlich oder aber die alte Wohnung muss in renoviertem Zustand übergeben werden. Auch hier haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jobcenter in angemessener Höhe. Diese sollten Sie ebenfalls vorab beantragen mit einer genauen Liste, welches Material Sie benötigen. Sollten Sie die Arbeiten nicht selbst durchführen und dies nachweisen können, müssen Sie versuchen, diese über Freunde und Bekannte zu organisieren. Im Einzelfall werden auch die Kosten einer Fachfirma übernommen. Allerdings müssen Sie die Kosten so gering wie möglich halten. In vielen Orten gibt es Gesellschaften für Beschäftigungsförderung oder karitative Vereine, welche solche Leistungen günstiger als ein Fachunternehmen anbieten. In jedem Fall sollten Sie auch hier vorab um eine Zusicherung bezüglich der Kostenübernahme ersuchen. 

Mietkaution

Im Allgemeinen verlangt der Vermieter eine Mietkaution von 3 Monatsmieten, die Leistungsempfänger kaum aufbringen können. Hier besteht bei einem notwendigen Umzug ein Anspruch auf ein Darlehen des Jobcenters in der entsprechenden Höhe, wobei das Darlehen dadurch zurückgeführt wird, dass das Jobcenter jeden Monat einen Betrag der Leistungen einbehält (10 % des Regelsatzes).

Wird Ihnen die Zusicherung zum Umzug und/oder den Folgekosten verweigert, sollten Sie sich anwaltlichen Beistand suchen und mit einem Widerspruchsverfahren hiergegen vorgehen. Für die Rechtsanwaltskosten haben Sie als Bezieher von Leistungen grundsätzlich einen Anspruch auf Beratungshilfe. Einen entsprechenden Berechtigungsschein für Beratungshilfe können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen und dann der Anwaltskanzlei im Beratungstermin übergeben, sodass Sie keine Kostenbelastung fürchten müssen. Viele Anwaltskanzleien verzichten auf die vorgesehene Eigenbeteiligung von 15,00 €.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Silke Wollburg

Beiträge zum Thema