Was sind die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit?

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz im Fall des Wegfalls oder Verminderung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Doch wann liegt eine Berufsunfähigkeit nach dem Gesetz und den Versicherungsbedingungen eigentlich vor? Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein relativ kompliziertes Versicherungsprodukt und an verschiedene Faktoren geknüpft, über die sich der Versicherungsnehmer vor Beantragung der Leistungen aus der Versicherung gut informieren sollte.

1. Krankheit oder Kräfteverfall

Die erste Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass der Versicherte unter einer Krankheit oder Kräfteverfall leidet.

Als Krankheit kommt jeder körperliche oder geistige Zustand in Betracht, der vom normalen Gesundheitszustand dermaßen stark und nachhaltig abweicht, dass er die die berufliche Leistungsfähigkeit oder die beruflichen Einsatzmöglichkeiten beeinträchtigt oder ausschließt.

Von Kräfteverfall spricht man, wenn die körperlichen oder geistigen Kräfte des Versicherten derart nachgelassen haben, dass die Belastbarkeit über einen altersgerechten Zustand hinaus gemindert ist.

Es kommen also nicht nur körperliche, sondern auch psychische Beschwerden in Betracht. Gerade psychische Krankheiten haben in den letzten Jahren zugenommen und führen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Versicherern und den Versicherungsnehmern. Hier kommt es auf die Aussage von Gutachtern an, ob Versicherer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zahlen.

 2. Die „50%-Regel“

Die zweite Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auszuüben. Man spricht hier oft von der „50%-Regel“, da die Mehrzahl der Versicherungsbedingungen Berufsunfähigkeit annimmt, wenn der Versicherte 50 % seiner zu leistenden Arbeit nicht mehr bewältigen kann.

Der Versicherte muss in seinem Antrag auf die BU-Rente detailliert darstellen, wie sein beruflicher Tagesablauf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgesehen hat und wie sich die Situation aktuell darstellt. Versicherte sollten hier mit großer Sorgfalt vorgehen, da falsche oder unvollständige Angaben als Obliegenheitsverletzungen gewertet werden und zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können. Wer unsicher ist, sollte einen unabhängigen Versicherungsberater oder Rechtsanwalt konsultieren.

3. Voraussichtlich auf Dauer

Schließlich ist eine (ärztliche) Prognose über die Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit notwendig. In der Praxis ist in jedem Fall ein Zeitraum von drei Jahren als Voraussetzung anerkannt, in dem der geistig oder körperliche Gesamtzustand des Versicherten derart beschaffen sein muss, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der Arbeitskraft nicht mehr gestellt werden kann. In den Versicherungsbedingungen können aber auch kürzere Zeiträume, zum Beispiel von 6 Monaten, vereinbart werden.

4. Anwaltliche Beratung

Wer bei der Beantragung einer Rechte aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung unsicher ist, sollte den Raten eines Versicherungsberaters oder Rechtsanwalts suchen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer nicht zahlen muss. In jedem Fall ist bei unvollständigen Angaben mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen.

In einem ersten Schritt bietet meine Kanzlei eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie zwischen 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der angegebenen Telefonnummeran.


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