Was sind Kreditsicherheiten und welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

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1. Allgemeines

Kreditsicherheiten sind ein wichtiger Bestandteil des Kreditwesens und Bankensystems. Sie dienen dazu, dem Kreditgeber ein gewisses Maß an Sicherheit zu geben, dass er im Falle eines Kreditausfalls seine überlassenen Gelder zurückerhalten kann. 

Eine Kreditsicherheit ist ein Vermögensgegenstand, der als Pfand für den Kreditgeber dient. Je zuverlässiger die Besicherung des Kreditengagements ist, umso besser können die Konditionen im Kreditvertrag zugunsten des Darlehensnehmers verhandelt werden. 

Wenn der Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, hat der Kreditgeber das Recht, die Sicherheit zu verwerten, um seine Verluste zu minimieren. 

Im folgenden Artikel werden die verschiedenen "Hauptarten" von Kreditsicherheiten und deren Verwertung dem Grunde nach erläutert.


2. Definition und Begrifflichkeit von Kreditsicherheiten

Eine Kreditsicherheit ist eine Form der Absicherung von Krediten, die es Kreditgebern ermöglicht, im Falle von Zahlungsausfällen auf das Vermögen des Kreditnehmers zurückzugreifen. Das Vermögen des Kreditnehmers - oder eines Dritten - kann als Sicherheit für den Kredit verwendet werden und stellt somit eine Garantie für den Kreditgeber dar, dass der Kredit zurückbezahlt wird.


3. Die verschiedenen Arten zur Sicherung von Krediten / Darlehen

Die Hauptoberkategorien für Kreditsicherheiten sind Personalsicherheiten, Real- oder Sachsicherheiten sowie die Forderungsabtretung.

Im einzelnen lassen sich die gebräuchlichsten Kreditsicherheiten / Darlehenssicherheiten wie folgt aufzählen:

a) Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Kreditnehmer und einem Bürgen, bei der der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die Verbindlichkeiten bzw. Verpflichtungen aus dem Kredit zurückzahlt. Der Bürge übernimmt damit die Verantwortung, dass der Kredit vollständig zurückbezahlt wird, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungen zu leisten.

Die Regelungen zur Bürgschaft finden sich in den §§ 765-778 BGB.

b) Grundschuld und Hypothek

Eine Grundschuld und/oder eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das sich auf eine Immobilie erstreckt. 

Der Kreditnehmer stellt seine Immobilie hierdurch als Sicherheit für den Kredit zur Verfügung. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers kann der Kreditgeber die Immobilie verwerten, um die Rückzahlung des ausstehenden Darlehens zu gewährleisten.

c) Pfandrecht (§ 1204 BGB)

Ein Pfandrecht ist eine Kreditsicherheit, die sich auf ein bewegliches Gut wie beispielsweise ein Auto, Schmuck oder andere Wertgegenstände bezieht. Der Kreditgeber erhält das Recht, bei Zahlungsausfall das Pfandgut zu verkaufen, um den ausstehenden Kredit zurückzuerhalten.

d) Abtretung (Zession)

Bei der Zession als Kreditsicherungsinstrument handelt es sich um eine Forderungsabtretung, im Rahmen welcher der Zedent (z.B. ein Metallverarbeitungsunternehmen) Forderungen aus Lieferung und Leistung an den Zessionär (z.B. eine Bank) abtritt.

e) Weitere Sicherungsrechte und Kreditsicherheiten

Weitere Sicherungsrechte und Kreditsicherheiten sind noch die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, die Garantie, die Patronatserklärung, der Eigentumsvorbehalt etc.


4. Die Verwertung der Kreditsicherheit bzw. des Sicherungsgutes

Die Verwertung einer Kreditsicherheit bzw. des Sicherungsgutes erfolgt in der Regel durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. 

Bei der Zwangsversteigerung wird das Vermögen des Kreditnehmers verkauft oder versteigert, um den ausstehenden Kredit zurückzuzahlen. 

Bei einer Zwangsverwaltung wird das Vermögen des Kreditnehmers von einem Treuhänder verwaltet, um den Kredit aus den aus der Verwaltung generierten finanziellen Mitteln zurückzuführen.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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