Was tun bei Filesharing Abmahnung FAREDS für Malibu Media LLC ?

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Die Hamburger Rechtsanwälte der Kanzlei FAREDS mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Malibu Media LLC (Vereinigte Staaten von Amerika) wegen Urheberrechtsverstößen durch Nutzung von Internettauschbörsen wie BitTorrent ab. 

In der vierseitigen Abmahnung wird der Anschlussinhaber aufgefordert einen Geldbetrag in Höhe von 700,00 EUR zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Vergleichsvorschlag berücksichtigt dabei einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 10.000 EUR und daraus resultierende RA-Kosten in Höhe von 651,80 EUR (altes RVG vor 1. August 2013) und einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 300,00 EUR.

Beispiele für Streitwerte bei Filsharing (Stand: 8/2013):

  • Amtsgericht Hamburg Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 (Az. 31a C 109/13) Gegenstandswert in Höhe von 1.000 Euro (1,3 Gebühr = 124,00 EUR)
  • AG München, Hinweis vom 27.08.2013 (Az. 224 C 19992/13): nach Ansicht des Gerichts auch ein deutlich unter EUR 10.000,00 liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht kommt. Auf die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.07.2013, Aktenzeichen 31a C 109/13) wird hingewiesen.

Hintergrund der beiden Entscheidungen ist das in Zukunft geltende neue Gesetz, welches die Erstattungskosten auf einen Streitwert bis zu 1.000 EUR begrenzt (§ 97 a Abs. 3 Satz 2 UrhG neue Fassung). Erst am 20. September 2013 hat dieses Gesetz den Bundesrat passiert.

Dennoch sollte die stets knapp gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ernst genommen und gegebenenfalls um Fristverlängerung gebeten werden, ohne dabei jedoch Angaben zum Sachverhalt selbst zu machen. Hier sollte bei Unklarheiten stets anwaltliche Hilfe zu Rate gezogen werden. So sollte auch lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden und vor Abgabe eine Beratung zu den weiteren Ansprüchen und zum empfohlenen Vorgehen erfolgen.

Zur Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung brauchen Sie regelmäßig die Hilfe eines fachkompetenten Rechtsanwaltes. Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in Filesharing Angelegenheiten bundesweit zum Pauschalpreis - sprechen Sie mit uns.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

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