Weber Capital: BaFin-Warnung! Was tun? Anwaltsinfo

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Beim Anbieter Weber Capital mit angeblicher Adresse 5 Canada Square, Canary Wharf in London, Großbritannien teilt die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit Warnhinweis vom 11.01.2022 mit, dass sie den hinreichend begründeten Verdacht habe, dass die Weber Capital, nach eigenen Angaben mit Sitz in London und Betreiberin der Homepage www.webercapitalltd.com in Deutschland Aktien der Klarna Bank AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.  Weiter, dass entgegen Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung für das öffentliche Angebot der Weber Capital kein Prospekt veröffentlicht worden sei und auch Anhaltspunkte für eine Ausnahme der Prospektpflicht nicht ersichtlich seien.

Außerdem teilt die BaFin mit, dass in Deutschland Wertpapiere im Grundsatz -vorbehaltlich einer Prospektausnahme- nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospektes veröffentlicht werden dürften. 

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB schlechte Nachrichten für Anleger von Weber Capital, die z.B. Aktien der Klarna Bank AG gekauft haben, denn laut eigenen Angaben bietet Weber Capital z.B. eine Vermögensverwaltung an, wobei laut eigener Angaben auf der Website die Vermögensverwaltung unter Berücksichtigung der modernsten wissenschaftlichen Ansätze und Erkenntnisse durchgeführt werden soll. Weiter gibt Weber Capital auf der Website an, angeblich eng mit Branchenführern und Unternehmen in allen wichtigen Märkten zusammen zu arbeiten.

Aufgrund der obigen BaFin-Warnung sind zumindestens Zweifel an den Eigenangaben von Weber Capital angebracht. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so hätten die Anleger einen klaren Rückzahlungsanspruch gegen Weber Capital, denn sofern die Aktien der Klarna Bank AG ohne den erforderlichen Prospekt veröffentlicht worden sein sollten, könnten sich Rückzahlungsansprüche, z.B. gem. § 826 BGB, ergeben.

Anleger, die bei Weber Capital Geld angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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