Weber Capital: Betrug an Anlegern? Es eilt! Anwaltsinfo

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Beim Anbieter Weber Capital (www.webercapitalltd.com) mit angeblicher Adresse 5 Canada Square, Canary Wharf in London, England, mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter auf den "Leim" gegangen sein könnten und vermutlich schnell handeln müssen, um ihr überwiesenes Geld zu retten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Anleger hinweist.

So bot Weber Capital Aktien diverser Unternehmen an wie z.B. des Unternehmens Klarna.

So hatte aber schon die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 11.01.2022 einen Warnhinweis zu Weber Capital erlassen und mitgeteilt, dass sie den hinreichend begründeten Verdacht habe, dass die Weber Capital, nach eigenen Angaben mit Sitz in London und Betreiberin der Homepage www.webercapitalltd.com in Deutschland Aktien der Klarna Bank AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde,  weiter, dass entgegen Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung für das öffentliche Angebot der Weber Capital kein Prospekt veröffentlicht worden sei und auch Anhaltspunkte für eine Ausnahme der Prospektpflicht nicht ersichtlich seien.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schlechte Nachrichten, denn auch die BaFin teilt in dem Warnhinweis mit, dass in Deutschland Wertpapiere im Grundsatz -vorbehaltlich einer Prospektausnahme- nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospektes veröffentlicht werden dürften. 

Schlimmer noch: Inzwischen teilen Anleger von Weber Capital mit, dass sie die Aktien nicht erhalten hätten und Weber Capital weder per E-Mail noch per Telefon erreichen könnten (so soll laut Telekom mitgeteilt werden, dass es sich um eine unbekannte Nummer handeln soll), dafür aber zur Zeit sehr viele neue Anrufe erhalten würden von angeblichen "Mitarbeitern" von Weber Capital und sie dazu aufgefordert werden, nochmals vorbörsliche Aktien, z.B. der Porsche AG, zu kaufen. Anleger haben dabei teilweise auch ein "Share-Certificate" mit einer -angeblichen- Unterschrift des CEO einer bekannten amerikanischen Investmentbank erhalten.

Aufgrund der obigen BaFin-Warnung und weiteren Merkwürdigkeiten sollten Anleger umgehend handeln, es ist zu befürchten, dass die Aktien gar nicht geliefert werden und widrigstenfalls Betrug vorliegt mit anschließendem "Follow-up-"Betrug".  Für Anleger könnten sich Rückzahlungsansprüche, z.B. gem. § 826 BGB, ergeben. Auch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schnell handeln, um die Gelder, die sie an die Empfängerbanken, wie z.B. eine Bank in England überwiesen haben, zu sichern, denn Kontoinhaber sind, wie sich zeigt, gar nicht die Anleger, sondern ein anderes Unternehmen. Hier besteht widrigstenfalls die Gefahr, dass die Anleger-Gelder gar nicht angelegt werden oder Aktien damit gekauft werden, sondern die Gelder gleich von dem jeweiligen Kontoinhaber angehoben und veruntreut werden könnten.

Auch gegen den Kontoinhaber haben Anleger von Weber Capital Rückzahlungsansprüche, z.B. aus ungerechtfertigter Bereicherung, § 812 ff. BGB.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung stellen.

Anleger, die bei Weber Capital Geld angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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