Website informiert geschädigte Schiffsfonds-Anleger über ihre Möglichkeiten

  • 2 Minuten Lesezeit

Fast täglich gibt es neue Hiobsbotschaften für Anleger von Schiffsfonds: Insolvenzen, Rückforderungen von Ausschüttungen, Kursverfall und ähnliches verunsichern die Anleger, die oftmals nur in eine sichere Kapitalanlage investieren wollten. Viele dieser Anleger wissen jedoch nicht, dass sie nicht zwangsläufig auf dem Schaden sitzen bleiben müssen. Daher hat die im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Kanzlei Cäsar-Preller eine neue Website ins Netz gestellt: Unter www.schiffsfonds-anteile.de erfahren geschädigte Schiffsfonds-Anleger welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben, ob sie auf Schadensersatz oder Rückabwicklung klagen und wie sie ihr Geld retten können. Denn: „Die Anleger müssen in vielen Fällen nicht  mit den Schiffen untergehen", sagt Joachim Cäsar-Preller, Kanzlei-Chef und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Krise der Schifffahrt hält nun schon seit geraumer Zeit an. Selbst die großen Emissionshäuser können ihr offenbar nicht trotzen. „Für die Anleger ist es da schwer, den Überblick zu behalten. Vor allen Dingen wissen sie aber häufig auch gar nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. Unsere neue Internet-Seite ist daher ein Angebot, diesen Menschen, die auf Grund der negativen Entwicklung ihrer Kapitalanlage ohnehin schon gebeutelt genug sind, schnell und unkompliziert zu helfen", sagt Joachim Cäsar-Preller.

Unter www.schiffsfonds-anteile.de können sich die Leser über aktuelle Entwicklungen der Schiffsfonds informieren und welche rechtlichen Möglichkeiten sie haben. „Fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler können z. B. den Anspruch auf Schadensersatz begründen", erklärt Cäsar-Preller. Die neue Website ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme zu den erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei Cäsar-Preller, die umgehend die passenden Maßnahmen einleiten können.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei(at)caesar-preller.de

www.caesar-preller.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema