Wechsel der Rechtsform: Vom Einzelunternehmen zur Haftungsbeschränkung

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Erst planen, dann handeln!

Häufig kommt es vor, dass jemand eine Geschäftsidee hat und einfach loslegt; entweder alleine oder mit einem anderen zusammen. Kommt dann im Laufe der Zeit der Wunsch, das Geschäft „professioneller aufzusetzen“ oder die Haftung zu begrenzen, ist das Kind zwar noch nicht in den Brunnen gefallen aber einige Gefahren sind nicht mehr zu verhindern und die Lösung wird aufwendig. Spätestens jetzt sollten Sie sich vom Fachmann beraten lassen.

Denn mit dem Auftreten im Geschäftsverkehr (und ggf. der Anmeldung eines Gewerbes) entsteht z. B. ein Einzelunternehmen oder – wenn sich mehrere zusammenschließen – eine GbR. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern ist dafür nicht nötig.

Wollen die Beteiligten nun die Haftung mit einer Unternehmergesellschaft (UG) oder einer GmbH begrenzen, handelt es sich nicht um eine einfache Neugründung, sondern um eine Umwandlung, weil das bestehende Gewerbe in dem neuen Rechtsmantel eingebracht und fortgeführt werden soll; genauer gesagt, handelt es sich um eine Ausgliederung im Wege der Neugründung. Die Möglichkeit einer günstigen UG ist damit quasi vom Tisch, da das Umwandlungsgesetz auf die Gründungsregelungen des GmbH-Gesetzes verweist und eine Sachgründung bei der UG nicht zulässig ist nach § 5a Abs. 2 GmbHG.

Jetzt braucht es nicht nur einen Gesellschaftsvertrag, sondern das Einzelunternehmen muss umfasst und bewertet werden. Dazu hilft eine Ausgliederungsbilanz. Außerdem muss ein Sachgründungsbericht erstellt werden. Ist der Wert des Einzelunternehmens unter € 25.000, muss das Stammkapital bis zu dieser Grenze in bar aufgefüllt werden.

Die Folgen:

Das positive ist, dass alle Verträge, Verbindlichkeiten und Vermögenswerte auf die GmbH übergehen (Gesamtrechtsnachfolge). Der Nachteil ist, dass der Einzelunternehmer für fünf Jahre noch für die Verbindlichkeiten des ehemaligen Betriebs nachhaftet. Nur für neue Verbindlichkeiten gilt die Haftungsbeschränkung der GmbH. Daher ist eine rechtzeitige Planung und Beratung wichtig.



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