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Einzelunternehmen gründen - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Einzelunternehmen gründen - was Sie wissen und beachten müssen!

Sie möchten sich selbstständig machen, z. B. als Kaufmann oder mit einem anderen Gewerbe? Das Einzelunternehmen bietet eine schnelle und unkomplizierte Gründung mit geringen Gründungskosten. Doch bevor Sie loslegen, gilt es trotzdem, wichtige Aspekte zu beachten.

Die wichtigsten Fakten

  • Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigen Sie kein Startkapital.
  • Sie haften als Einzelunternehmer unbeschränkt mit Ihrem Vermögen.
  • Sie können Mitarbeiter beschäftigen.
  • Eine Aufnahme weiterer Teilhaber ist nicht möglich.

In 5 Schritten zur erfolgreichen Gründung

  1. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto.
  2. Melden Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit an.
  3. Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
  4. Beantragen Sie die Eintragung ins Handelsregister.
  5. Melden Sie sich bei den entsprechenden Genossenschaften und Behörden an.

Sie möchten ein Einzelunternehmen gründen – was müssen Sie beachten?

Im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen benötigen Einzelunternehmen kein Startkapital für die Gründung. Als Gründer sollten Sie jedoch beachten, dass Sie sowohl mit dem betrieblichen als auch dem privaten Vermögen haften – ein finanzielles Polster ist also eine gute Absicherung.

Der Name eines Einzelunternehmens unterliegt einigen Regeln und Bestimmungen. Einzelunternehmen ohne Eintragung in das Handelsregister sollten den vollen Namen (Vor- und Nachname des Unternehmers) enthalten. Gesetzlich erlaubt ist jedoch eine Ergänzung, z. B. „Erika Mustermann, Übersetzerin“ oder „Florist Max Mustermann“, also Branchen- und Sachnamen.

Wer sich in das Handelsregister eintragen lässt, kann einen Branchen-, Sach-, Fantasie-, Misch- oder Personennamen wählen. Wichtig: Die Kürzel e. K. bzw. e. Kfm (eingetragener Kaufmann) oder e. Kfr. (eingetragene Kauffrau) müssen an die Bezeichnung angehängt werden, z. B. „Mustermann Übersetzung e. Kfr.“ oder „Max Mustermann Reinigung e. K.“.

Darüber hinaus müssen Sie Ihr Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden und bei bestimmten Tätigkeiten eine Gewerbeerlaubnis beantragen. Anschließend sollten Sie den steuerlichen Erfassungsbogen des Finanzamtes ausfüllen, der unter anderem Fragen zu Vorauszahlungen, zur Gewinnermittlung oder Kleinunternehmerregelung enthält. Kleinunternehmer können auf Abführung von Umsatzsteuern verzichten, allerdings darf der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und der im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Nach erfolgreicher Prüfung des ausgefüllten Erfassungsbogens erhalten Sie eine Bestätigung vom Finanzamt sowie die beantragte Steuernummer.

Nach der Gründung Ihres Einzelunternehmens sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Beschäftigen Sie Mitarbeiter oder möchten dies in Zukunft tun, müssen Sie eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Welche Formen des Einzelunternehmens gibt es?

Möchte man als Einzelperson selbstständig sein, ein Kleingewerbe anmelden oder freiberuflich tätig werden, dann kann man ein Einzelunternehmen gründen. Zu den Personengruppen, die ein Einzelunternehmen gründen können, gehören Kaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler.

Als Kaufleute gelten laut § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) alle Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Jeder Kaufmann muss eine Eintragung ins Handelsregister veranlassen und ist zudem zur doppelten Buchführung verpflichtet. Auch die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde, sowie die Mitgliedschaft in der IHK oder HWK ist vorgeschrieben, je nachdem, welche Kammer für das Gewerbe zuständig ist.

Wer nicht kaufmännisch geführt wird, gilt als Kleingewerbetreibender. Als Kleingewerbe gelten alle Gewerbetreibende, die weniger als 600.000 Euro Umsatz oder weniger als 60.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen.

Einen Sonderstatus genießen Freiberufler bzw. die sogenannten freien Berufe (§ 18, Abs. 1 EStG). Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Erziehung. Diese Personengruppe ist von der Gewerbeanmeldung befreit, muss keine doppelte Buchführung nachweisen etc.

Die wichtigsten Punkte für alle Einzelunternehmer im Überblick

 

Kaufleute

Kleingewerbetreibende

Freiberufler

Startkapital

keine gesetzliche Vorgabe

keine gesetzliche Vorgabe

keine gesetzliche Vorgabe

Gewerbeanmeldung

Ja

Ja

Nein

Eintrag ins Handelsregister

Ja

Nein

Nein

Anmeldung beim Finanzamt

Ja

Ja

Ja

Doppelte Buchführung

Ja

Nein

Nein

Mitgliedschaft IHK/HWK

Ja

Ja

Nein

Berufsgenossenschaft

Ja

Ja

Nein

Gewerbeanmeldung

Ja

Ja

Nein

Eintrag ins Handelsregister

Ja

Nein

Nein

Anmeldung beim Finanzamt

Ja

Ja

Ja

Haftung

mit Gesamtvermögen (geschäftlich und privat)

mit Gesamtvermögen (geschäftlich und privat)

mit Gesamtvermögen (geschäftlich und privat)

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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