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WEG-Reform 2020 – Die Änderungen im Überblick

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Mit dem 1. Dezember 2020 trat eine Novelle des WEG-Rechts in Kraft die zahlreiche Veränderungen mit sich bringt. Die knapp 1,75 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland und deren Verwaltungen sehen sich in vielen Bereichen deswegen einer ganz neuen Situation gegenüber. Auf den besonders wichtigen Teilbereich der baulichen Veränderungen wurde bereits in einem anderen Rechtstipp (hier klicken) näher eingegangen. Hier soll jetzt einmal ein kurzer Überblick gegeben werden, was sich alles ändert. Die einzelnen Themen werden dann später in weiteren Rechtstipps näher beleuchtet.

Bauliche Veränderungen werden erleichtert

Lademöglichkeiten für ein Elektrofahrzeug, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit, für den Einbruchsschutz sowie den Anschluss an das Glasfasernetz können von den Wohnungseigentümern jetzt verlangt und durchgesetzt werden. Es gibt einen grundsätzlichen Anspruch darauf. Auch Modernisierungsmaßnahmen können zukünftig leichter mehrheitlich umgesetzt werden und scheitern nicht mehr allein daran, dass sich einzelne Mitglieder der Gemeinschaft dagegen sperren.

Eigentümer erhalten mehr Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten

Die Rechte der einzelnen Eigentümer gegenüber der Verwaltung werden verbessert. So erhält jedes Mitglied der Gemeinschaft einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen. Der Verwalter muss außerdem einen jährlichen Vermögensbericht vorlegen, der Auskunft über die wirtschaftliche Lage der WEG gibt. Erleichtert wird auch die Möglichkeit, den Vertrag mit der Verwaltung zu beenden.

Parallel dazu wird der Verwaltungsbeirat gestärkt. So kann die Größe des Beirates flexibler zusammengesetzt und die Haftung der Mitglieder beschränkt werden. Dadurch soll es für die einzelnen Mitglieder attraktiver werden, sich an diesem Kontrollgremium beteiligen.

Aufwertung der Eigentümerversammlung

Die Versammlung der Eigentümer wird effektiver, indem Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Gleichzeitig wird die Ladungsfrist verlängert, damit eine bessere Vorbereitung für die Teilnahme möglich wird. Parallel dazu sind gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen worden, damit sich Wohneigentümer auch online an den Versammlungen beteiligen können.

Offene Fragen werden beantwortet

Daneben werden mit der Neuregelung zahlreiche offene Fragen beantwortet, die sich seit der letzten größeren Neugestaltung dieses Rechtsgebietes zunehmend gestellt haben.

•          Miet- und Wohneigentumsrecht werden harmonisiert, insbesondere die Vorgaben für Betriebskostenabrechnungen.

•          Die Teilnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft am Rechtsverkehr wird vereinfacht.

•          Vorschriften zu den Jahresabrechnungen, de Wirtschaftsplan, zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft sowie zu baulichen Veränderungen wurden klarer gefasst, um das Streitpotenzial zu verringern.

 

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wenn Sie zu diesem Thema eine Frage haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne an die Kanzlei Alsterland und Rechtsanwalt Jörn Blank wenden. Rufen Sie einfach an oder melden sich per E-Mail. Beachten Sie bitte, dass zwar weder die Kontaktaufnahme noch allgemeine Vorfragen mit Kosten verbunden sind – aber die eigentliche Beratungstätigkeit und die Beantwortung rechtlicher Fragen schon.



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