Wehren Sie sich gegen unberechtigte Kreditkündigungen

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Meldet eine Bank der Schufa die Kündigung eines Ratenkredites eines Verbrauchers, obwohl die Kündigung zu Unrecht erfolgte, kann der Bankkunde neben der Löschung der Schufa-Eintragung Schadensersatz und natürlich auch die Fortsetzung des Kredites verlangen.

Eine Kreditkündigung ist nur dann wirksam, wenn

1. der Kreditnehmer mit 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gewesen ist

2. der Rückstand

a) bei einer Laufzeit eines Kredites von bis zu 3 Jahren mindestens 10 % des Nettodarlehens betragen hat

b) bei einer Laufzeit eines Kredites von mehr als 3 Jahren mindestens 5 % des Nettodarlehens betragen hat

c) bei einem Immobiliendarlehen mindestens 2,5 % des Nettodarlehens betragen hat

3. die Bank den Kreditnehmer erfolglos aufgefordert hat, den Rückstand innerhalb von 2 Wochen auszugleichen und dabei angedroht hat, dass sie den Kredit kündigen werde, wenn der Rückstand bis dahin nicht ausgeglichen wird

4. der rückständige Betrag richtig angegeben ist

Die Bank ist dafür beweispflichtig, dass der Kreditnehmer das Mahnschreiben tatsächlich erhalten hat.

Die Drohung, den Kredit zu kündigen, wenn der Rückstand nicht binnen 2 Wochen bei der Bank eingegangen ist, macht die Kündigung unwirksam, weil der Kreditnehmer den Rückstand bis dahin nur überweisen – also los senden - muss.

Bis zu 5.000 EUR Schmerzensgeld sind drin. Das Landgericht Hannover hat zum Beispiel einen Mobilfunkbetreiber wegen der Meldung eines Negativmerkmales an die Schufa zur Zahlung von 5.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil er nicht nachweisen konnte, dass seine Mahnschreiben den Kunden erreicht haben.

Foto(s): shutterstock_284092079

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