Weihnachtsgeld – Wann muss der Chef zahlen?

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Weihnachtsgeld

Bei Weihnachtsgeld handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung zum regulären Gehalt, welche der Arbeitgeber aus Anlass des Weihnachtsfestes dem Arbeitnehmer gewährt. Aus diesem Grunde erfolgt die Zahlung des Weihnachtsgeldes im November und/oder Dezember. Das Weihnachtsgeld stellt ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.

Wer erhält Weihnachtsgeld?

Nein, nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld. Vielmehr ist hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage erforderlich.

  • Vertragliche Regelung

So kann beispielsweise bereits im Arbeitsvertrag die Zahlung von Weihnachtgeld zwischen den Parteien vereinbart sein. Doch selbst, wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung zur Zahlung von Weihnachtsgeld enthält, kann sich der Arbeitnehmer gegebenenfalls dennoch über zusätzliches Geld zum Fest freuen. Ist auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar, welcher die Zahlung von Weihnachtsgeld vorsieht, so hat auch dieser Arbeitnehmer einen Weihnachtsgeldanspruch gegen den Arbeitgeber. Gleiches gilt für eine Betriebsvereinbarung mit entsprechender Regelung.

  • „Betriebliche Übung“

Auch eine „betriebliche Übung“ kann einem Arbeitnehmer einen entsprechenden Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld verschaffen. Eine solche „betriebliche Übung“ entsteht, wenn der Arbeitgeber über mehrere aufeinanderfolgende Jahre, ohne dass hierfür eine vertragliche Verpflichtung bestehen würde, Weihnachtsgeld zahlt. Geschieht dies über eine Zeit von mindestens drei Jahren, so erwächst hierdurch ein Rechtsanspruch zugunsten des Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachtsgeld. Dies jedoch nur, wenn die Weihnachtsgeldzahlungen ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt sind. Der Arbeitgeber hat nämlich die Möglichkeit, die Zahlung der Weihnachtsgratifikation entweder bereits im Arbeitsvertrag oder bei Auszahlung unter den Freiwilligkeitsvorbehalt zu stellen. Ist dies der Fall, so kann der Arbeitgeber jederzeit die Zahlung wieder einstellen.

  • Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Ein Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld kann sich ggf. auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Dies bedeutet, dass wenn der Arbeitgeber einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zahlt, er nicht einfach einzelnen Arbeitnehmer von der Zahlung ausnehmen darf. Möchte der Arbeitgeber einen einzelnen Arbeitnehmer von der Zahlung ausschließen, so bedarf es hierfür hinreichender sachlicher Gründe.


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