weitere Abmahnung - Motion E-Services GmbH – wegen Fotoverwendung

  • 1 Minuten Lesezeit

Erneut liegt uns eine Abmahnung Motion E-Services GmbH wegen unberechtigter Verwendung von Lichtbildern zur Überprüfung vor.  Vertreten wird die Motion E-Services GmbH weiter von den CBH Rechtsanwälten aus Hamburg.

Die Motion E-Services GmbH ist nach eigenen Angaben Rechteinhaberin von Fotos aus dem Bereich Bekleidung.

Den Abgemahnten Online Händler / Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen wird vorgeworfen beim Anbieten von Bekleidung Fotos verwendet zu haben, an denen der Motion E-Services GmbH die Rechte zustehen. Die Fotos sollen  durch die Fotografen der Agentur SPICE media production Kft., Budapest, erstellt worden sein.

Von der Motion E-Services GmbH werden folgende Rechte geltend gemacht

  •  Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung über den Umfang der Bildernutzung.
  • Zahlung eines Schadensersatzes für die unlizenzierte Nutzung der Bilder
  • Erstattung der Kosten des Testkaufes in Höhe von 167,60 €.
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2,293,25 € (Streitwert 80.000 €)

Zur Höhe des Schadensersatz wird nichts weiter ausgeführt. Wir wissen aber, dass diese regelmäßig über 1.000 € betragen. Die Höhe des Betrages hängt insbesondere von der Dauer der Verwendung ab.

Unsere Empfehlung:

  • Nehmen sie die Abmahnung ernst. Es drohen teure Gerichtsverfahren
  • Beachten Sie die Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die Unterlassungserklärung
  • beauftragen Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt

Wirt halten die Forderungen für zu weitgehend. Gerne stehen wir mit Rat und tat zur Seite. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren. Wir helfen seit über 15 Jahren bei der Abwehr von Abmahnungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema