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Weitere Abmahnung Primis SFF Handels GmbH & Co. KG durch Medius Rechtsanwälte wegen „Lilial“

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Uns liegt erneut ein wettbewerbsrechtliches Abmahnschreiben der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG aus Neuss vom 27.02.2023 vor.


Auch in diesem Abmahnschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG auf verschiedenen Handelsplattformen, unter anderem auch auf Amazon, Kosmetikartikel vertreibt.


Gegenstand der Abmahnung ist hierbei ein durchgeführter Testkauf bei unserer Partei, die ebenfalls ähnliche Produkte anbietet. Im Rahmen des Testkaufes bzw. bei einer späteren labortechnischen Begutachtung sei bei dem Produkt festgestellt worden, dass dieses Produkt den in der EU verbotenen Stoff „Lilial“ enthalte. Dieser Stoff ist seit März 2022 verboten, da er im Verdacht steht, Krebs zu erregen.


Die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG bezieht sich hierbei auf eine näher bezeichnete EU-Verordnung. Hieraus folge, dass der Vertrieb des Produktes sich als wettbewerbswidrig erweise.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Neben der Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung, die zugunsten der deutschen Krebsstiftung vorformuliert ist, werden Rechtsanwaltskosten von einer Grundlage des Gegenstandswertes in Höhe von 25.000,00 € gefordert. Dies entspricht Kosten in Höhe von 1.375,88  €. Daneben werden die Kosten für das durchgeführte Gutachten geltend gemacht, ein Betrag in Höhe von 580,00 €.


Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass wir keinesfalls dazu raten, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hier bedarf es insbesondere auf deren Weite einer Beratung, da ansonsten nach unserer Auffassung erhebliche Vertragsstrafen insbesondere bei solchen Händlern drohen können, die näher in größerer Anzahl Kosmetikprodukte vertreiben. Ob letztendlich der Vorwurf in der Sache zutrifft, hängt immer davon ab, ob tatsächlich der entsprechende Stoff, hier „Lilial“, enthalten ist.


Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, bestehen hier jedoch erfahrungsgemäß ebenfalls gute Möglichkeiten, eine vergleichsweise Lösung zu erzielen. Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an. Sollten auch Sie eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, senden Sie uns diese an ra@kanzlei-heidicker.de zu. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Alternativ rufen Sie uns natürlich auch unmittelbar unter der Telefonnummer: 02307/17062 an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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