Weitere Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Elite Film AG („The Trust“)

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1. Wer mahnt was ab?

Im Auftrag der Elite Film AG mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Film „The Trust“ ab. Konkret soll der Film anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht worden sein, was wiederum eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die Rechte des Films bei der Elite Film AG liegen.

2. Was wird gefordert?

Im Wesentlichen sollen die Abgemahnten eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie einen dreistelligen Vergleichsbetrag zahlen.

Wir können Ihnen jedoch nur davon abraten vorschnell zu zahlen oder zu unterschreiben.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Sollten Sie auch eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, dann versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren. Wir wissen, dass das einfach klingt angesichts der Tatsache, dass Sie gerade Post vom Anwalt bekommen haben, aber voreiliges und unüberlegtes Handeln bringt in dem Falle überhaupt nichts.

Sie sollten mit Ihrer Abmahnung noch vor Fristablauf zu einem Anwalt gehen und dort Ihre Situation schildern. Dieser prüft dann, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung hält und stellt mit Ihnen zusammen verschiedene Handlungsalternativen auf.

Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie eine unberechtigte Abmahnung erhalten haben, dann reicht es schon die Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen. Aber auch für den Fall einer gerechtfertigten Abmahnung sind Sie nicht an die gestellten Forderungen gebunden. In der Regel ist die beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und Sie würden mit Ihrer Unterschrift ein Schuldeingeständnis eingehen, dass Sie zu hohen Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung verpflichtet. Daher ist es empfehlenswert die Unterlassungserklärung abzuändern ( zu modifizieren). Selbst der geforderte Vergleichsbetrag kann oftmals noch gesenkt werden.

Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Das 1x1 bei Abmahnungen

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf!
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Vergleichsbetrag!
  • Unterschreiben Sie weder die beigefügte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich an die angegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Trust“ bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. Als spezialisierte Kanzlei finden wir einen Weg Ihnen aus der unangenehmen Situation zu helfen.

Gern vertreten wir Sie auch bundesweit und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen. Fragen Sie uns doch einfach während eines unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräches danach. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung zusenden könnten, da so die Einarbeitung in Ihren Fall erleichtert wird.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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