Weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Zutz für die kitzVenture GmbH

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Zwei weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Nikolai Zutz, beauftragt von dem österreichischen Unternehmen kitzVenture GmbH, haben uns heute erreicht. Wieder geht es um den Vorwurf eines mangelhaften Impressums, in einem Fall auch einer fehlenden Datenschutzerklärung. Wir hatten unlängst über Abmahnungen der kitzVenture GmbH durch RA Zutz berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-durch-ra-nikolai-zutz-fuer-die-kitzventure-gmbh-wegen-fehlerhaften-impressums_162108.html

Von Rechtsanwalt Zutz erhobene Vorwürfe

Die Adressaten der Abmahnung sind Betreiber eines Online-Handels und sollen jeweils nach Behauptung von Rechtsanwalt Zutz zu seiner Mandantin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG stehen. Hier stellen sich vorliegend bereits die ersten Fragen. Die kitzVenture GmbH lässt bspw. rügen, dass in dem Impressum der betreffenden Internetseite eine ladungsfähige Anschrift fehle und der Website-Betreiber als Einzelkaufmann darin fälschlicherweise als Geschäftsführer bezeichnet sei. Zudem enthalte die Seite keine Datenschutzerklärung im Sinne der DSGVO.

Das Betreiben einer solchen mangelhaften Website begründe daher einen Verstoß gegen §§ 3, 3a, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG in Verbindung mit dem § 5 Abs. 1 TMG, der die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Impressum enthält.

Welche Forderungen lässt die kitzVenture GmbH durch den von ihr beauftragten Rechtsanwalt stellen? 

Der von der kitzVenture GmbH mit der Rechtssache beauftragte Anwalt macht folgende Ansprüche geltend:

  • unverzügliches Unterlassen des Betreibens einer Website/eines Onlineprofils ohne ordnungsgemäßes Impressum und Datenschutzerklärung
  • Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung bzgl. der behaupteten Verletzungshandlung unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR
  • Übernahme der Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts bei einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.

Wie empfiehlt es sich für den Adressaten einer solchen Abmahnung, darauf zu reagieren? 

Als Betreiber einer Website kann man schnell Adressat einer Abmahnung wegen der Verletzung von Wettbewerbsrecht werden. Dies ist nicht die erste Abmahnung des Rechtsanwalts Zutz für diese Mandantin. Die Abmahnung muss nicht unbedingt berechtigt sein.

Dennoch ist davon abzuraten, die in dem Schreiben gesetzte Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung reaktionslos verstreichen zu lassen. Eine Abmahnung stellt ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung dar und kann in diesem Fall einen Gerichtsprozess nach sich ziehen, in dem die Verteidigung für den Abgemahnten aufwendig und kostenintensiv sein kann.

Bevor man in irgendeiner Weise auf die Vorwürfe eingeht, sollte man sich Rat bei einem Fachmann im Wettbewerbsrecht suchen. Insbesondere kann ein versierter Rechtsanwalt nötigenfalls eine zu Gunsten seines Mandanten modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten.

Um es aber gar nicht erst zu einer solchen schwierigen Situation kommen zu lassen, sollte man sich bereits bei der Erstellung einer Website über die geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehend informieren.

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Das Wettbewerbsrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ist einer unserer Schwerpunkte. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht.

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