Weiterer Rückruf des KBA im Abgasskandal trifft Mercedes A-Klasse und B-Klasse

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Modellen der Mercedes A-Klasse und B-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und den Rückruf angeordnet. Wie das KBA am 29.10.2021 veröffentlichte, sind weltweit mehr als 51.000 Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2011 betroffen. In Deutschland werden knapp 16.400 Fahrzeuge der A- und B-Klasse unter dem Code 5497524 in die Werkstatt gerufen.

Daimler bekommt viel zu tun. Mit dem Rückruf für Fahrzeuge der Mercedes A- und B-Klasse setzt sich eine ganze Reihe von Rückrufen innerhalb weniger Wochen fort. Erst kürzlich hat das KBA Rückrufe für Modelle des Mercedes Sprinter, Vito und Viano angeordnet. Der Grund bleibt immer gleich. Daimler hat bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verwendet, die entfernt werden muss.

Die betroffenen Mercedes-Kunden werden angeschrieben und aufgefordert ihre Fahrzeuge in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Welche langfristigen Auswirkungen das Update auf Verbrauch, Verschleiß oder Leistung des Motors hat, ist ungewiss. Zudem erleiden die betroffenen Fahrzeuge in der Regel einen Wertverlust. „Durch ein Software-Update lässt sich der Schaden für die betroffenen Käufer jedoch nicht aus der Welt räumen. Daher können sie Schadenersatzansprüche gegen Daimler geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Daimler führt die Rückrufe zwar durch, steht bislang aber auf dem Standpunkt, dass die bemängelten Funktionen zulässig sind. Die entsprechenden Widersprüche gegen die zahlreichen Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das KBA allerdings zurückgewiesen und damit bestätigt, dass es die Funktionen für unzulässig hält. Eine Einschätzung, die von immer mehr Gerichten geteilt wird. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Die Rechtsprechung hat sich im Dieselskandal zunehmend verbraucherfreundlich entwickelt. Dazu hat auch der Europäische Gerichtshof beigetragen. Er hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus reduziert wird, unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr aber wieder steigt.

„Nach dem Rückruf des KBA dürfte Daimler die Gerichte kaum davon überzeugen können, dass die Behörde sich irrt und die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Daher bestehen gute Aussichten, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/mercedes-abgasskandal



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