Welche Arten von Eheverträgen gibt es?

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Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung, mit der Ehepartner ihre rechtliche Beziehung zueinander regeln. Durch die Heirat wird zwischen den Eheleuten eine Rechtsbeziehung begründet, deren Folgen weitreichender sind, als viele glücklich Verliebte zunächst ahnen.

Die familienrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten automatisch für jede Ehe, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Die familienrechtlichen Vorschriften passen jedoch nicht in jedem Fall auf das eigene, individuelle Ehe- bzw. Familienleben. In manchen Fällen kann es durch die gesetzlichen Vorschriften nicht zu ausgewogenen Lösungen, sondern eher zu als ungerecht empfundenen Ergebnissen kommen. Durch die ehevertraglichen Vereinbarungen können diese Vorschriften zumindest größtenteils abgeändert werden. Die Ehepartner können selbst festlegen, wie sie die Rechtsgrundlage ihrer Ehe sehen. Sie können in guten Zeiten bestimmen, wie sie sich rechtlich auseinandersetzen im Fall der Trennung und Scheidung.

In Eheverträgen können viele Details geregelt werden. Im Großen und Ganzen gibt es jedoch 5 Punkte, die viele Ehepartner geregelt haben wollen. Zunächst sollen die güterrechtlichen Verhältnisse der Vereinbarung unterliegen, damit ist die Auseinandersetzung der Vermögenswerte im Falle der Scheidung gemeint. Wie werden die Bankkonten bei der Scheidung auseinandergesetzt? Wer erhält die Immobilie? Ein weiterer Regelungspunkt ist der Versorgungsausgleich, d.h. die Auseinandersetzung der beiderseitigen Rentenanwartschaften. Behält jeder der Ehegatten seine eigenen Rentenanwartschaften oder findet zwischen den Ehegatten hierzu ein Ausgleich statt? Ein großer Regelungspunkt ist in jedem Falle der Trennungsunterhalt, nacheheliche Unterhalt oder auch Kindesunterhalt. Wie lange und in welcher Höhe wird der nacheheliche Unterhalt gezahlt? Viele Eheleute wollen auch eine Regelung im Hinblick auf die Auseinandersetzung der Hausratsgegenstände treffen oder darüber, wem nach einer Trennung die Nutzung der Ehewohnung zusteht.

Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch in einer Krise oder noch kurz vor der Scheidung geschlossen werden. Man unterscheidet, je nachdem wann der Ehevertrag vereinbart wird, ob es sich um einen vorsorgenden Ehevertrag handelt, eine Trennungsvereinbarung oder einen Scheidungsfolgenvertrag.

Der vorsorgende Ehevertrag wird entweder kurz vor oder kurz nach der Heirat vereinbart in der noch funktionierenden Partnerschaft mit dem Ausblick auf ein eheliches Zusammenleben. Die Eheleute sehen auch in glücklichen Zeiten der Realität ins Auge, nämlich dass in Deutschland rund jede 2, 5. Ehe auch wieder geschieden wird. Sie wollen für den Fall, dass sie zu dieser Zahl gehören, möglichst ohne Streit und geregelt auseinandergehen. Daher ist ein Ehevertrag auch in keiner Weise unromantisch. Vielmehr sagte er sehr deutlich aus, dass die sich liebenden Eheleute auch für schlechte Zeiten vorsorgen wollen, keiner den anderen in diesem Falle übervorteilen will und man schon heute nach einer gerechten Lösung sucht. Ein Ehevertrag kann gerade zu Beginn für den Bestand der Ehe förderlich sein, denn er nimmt bereits zu Beginn der Ehe ein erhebliches Streitpotenzial aus dem künftigen gemeinsamen Leben.

Eine reine Trennungsvereinbarung kommt dann in Betracht, wenn die Ehegatten sich nicht sicher sind, ob ihre Ehe zu retten ist oder ob sie geschieden werden. Für diese „Übergangszeit“ kann man verschiedene Dinge regeln, z. B. Trennungsunterhaltszahlungen, Kindesunterhaltsleistungen, Kindesumgang oder auch wer für die Kreditraten eines Immobilienkredits aufkommt.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (auch oft Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung genannt) wird geschlossen, wenn beide Ehepartner die Scheidung erwarten. Der Vertrag umfasst somit auch den Zeitraum nach der eigentlichen Scheidung und hat oft weitreichende Bedeutung für die Zukunft der nächsten Jahrzehnte. Fundamental ist bei einer Scheidungsvereinbarung die Vermögensauseinandersetzung. Oft wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgelöst, Gütertrennung vereinbart, der Zugewinnausgleich errechnet und ein Zugewinn bezahlt. Muss unbedingt darauf achten, dass dieses Vorhaben korrekt und vollständig durchgeführt wird. Das Vermögen der Ehepartner zu den Stichtagen (Anfangsvermögen, Trennungsvermögen, Endvermögen) muss richtig ermittelt werden. Vermögen muss um Schulden bereinigt werden. Oft sind die Eheleute Gesamtschuldner bei einer kreditgebenden Bank, so dass auch hier eine Lösung gefunden werden muss. Miteigentum an einer Immobilie spielt nicht selten eine Rolle, gegebenenfalls muss die Immobilie auf einen Ehegatten übertragen oder an Dritten verkauft werden. Langfristiger nachehelicher Unterhalt kann geregelt werden, wobei nicht selten Begrenzung und Befristung der Unterhaltszahlungen eine Rolle spielen.

Eheverträge und Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarungen stellen entscheidende Weichen für die Ehe und die Zeit danach. Ist der Ehevertrag einmal abgeschlossen, kann er in der Regel nur noch mit der Zustimmung des anderen Ehepartners abgeändert werden. Gerade wenn die Ehe in die Krise gerät, loten viele Ehepartner aus, was sie von dem Ehevertrag Vorteilhaftes für sich erwarten können. Daher sollte ein Ehevertrag – egal wann er abgeschlossen wird – nicht in Eile, sondern unter Zuhilfenahme einer fachkundigen Beratung beurkundet werden.

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Simone Huckert

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin

Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information. Er kann eine anwaltliche Beratung, die auf den individuellen Lebenssachverhalt zugeschnitten ist, nicht ersetzen.


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