Welche Auswirkungen hat die Scheidung auf das Erbrecht der Ehegatten?

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1. Erbrecht in der Trennungszeit

Eheleuten steht ein gesetzliches Erbrecht zu. Leben Eheleute getrennt, dann möchten sie in der Regel vermeiden, dass der getrennt lebende Ehegatte sie beerbt bzw. einen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann. Sind die Eheleute also getrennt lebend und ist der Scheidungsantrag noch nicht eingereicht, dann müssen die Eheleute ein Testament errichten, in dem sie den anderen Ehegatten von der Erbfolge ausschließen, sodass dieser dann zumindest nur noch einen Pflichtteilsanspruch gegen den oder die Erben des Erblassers hat. Möchten die Ehegatten darüber hinaus, dass der überlebende Ehegatte nicht einmal einen Pflichtteilsanspruch hat, dann müssten die Ehegatten eine entsprechende notarielle Vereinbarung abschließen, in der sie erklären, dass sie auf Erb-und Pflichtteilsansprüche verzichten.

2. Erbrecht nach Einreichung des Scheidungsantrags, aber noch vor rechtskräftiger Scheidung

Erfahrungsgemäß dauern Scheidungsverfahren mindestens ein halbes oder dreiviertel Jahr, manchmal noch länger. Fragen kann ein Erbrecht des anderen Ehegatten aufwerfen, wenn das Scheidungsverfahren bereits läuft, die Ehe jedoch noch nicht rechtskräftig geschieden ist und in dieser Zeit ein Ehegatte verstirbt.

Bestanden zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe (d. h., dass die Ehe gescheitert ist), und hatte der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, fallen das gesetzliche oder das in einer testamentarischen Verfügung ausgesprochene Erbrecht des anderen Ehegatten nach dem Gesetz weg. In solchen Fällen entsteht dann oftmals Streit darüber, ob die Ehe tatsächlich gescheitert war, als der eine Ehegatte verstarb, ob also die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr bestand und nicht erwartet werden konnte, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft wiederherstellen. Die Feststellung dieser Voraussetzungen birgt in der Regel großes Konfliktpotenzial. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

3. Erbrecht nach rechtskräftiger Scheidung

Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten entfällt mit der rechtskräftigen Scheidung.

Haben sich die Eheleute in einem Testament/Erbvertrag bedacht, werden nach dem Gesetz auch diese Regelungen mit der rechtskräftigen Scheidung unwirksam. Außer man könnte feststellen, dass die Eheleute die erbrechtlichen Regelungen in ihrem Testament/Erbvertrag auf für den Fall aufrechterhalten wollten, dass ihre Ehe rechtskräftig geschieden ist. Das ist aber sicherlich nicht der Normalfall.

Sollten Sie die Absicht haben, sich scheiden zu lassen oder wurde Ihnen ein Scheidungsantrag Ihres Ehegatten zugestellt, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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