Welche Auswirkungen hat eine Vaterschaftsanfechtung auf die Staatsangehörigkeit?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, d. h. keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Ein Kind erwirbt durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, § 4 I StAG. 

Allerdings kann ein Kind ausländischer Eltern durch Geburt in Deutschland ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, § 4 III StAG.

2. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtungsklage

Hat ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, weil der deutsche Vater die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, verliert das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit anschließend rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt wieder, wenn der Vater in einer Vaterschaftsanfechtungsklage erfolgreich nachweisen kann, dass er doch nicht der leibliche Vater ist.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.4.2018 – 1 C 1.17 – ausgeführt, nachdem das Kind im Zeitpunkt der Vaterschaftsanfechtung noch keine zwei Jahre alt war, würden in diesem Alter keine Bedenken gegen den Verlust der Staatsangehörigkeit bestehen, auch nicht unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit, zumal das Kind durch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht staatenlos wurde.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema