Welche Betreuungsmodelle gibt es für Trennungskinder?

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Das Residenzmodell

Das Residenzmodell ist die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung. Die gemeinsamen Kinder verbleiben nach der Trennung bei einem Elternteil und werden von diesem betreut und versorgt. Die Kinder haben nach der Trennung somit bei einem Elternteil ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und Lebensmittelpunkt. Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind nicht unter der Woche aufhält, hat ein Umgangsrecht. Dieses Umgangsrecht wird in aller Regel –je nach Alter des Kindes und räumlicher Entfernung zum Elternteil- 14 tägig von Freitag bis Sonntag und meistens auch noch an einem Nachmittag in der Woche nach der Schule ausgeübt.

Das Wechselmodell

Beim Wechselmodell (auch Pendelmodell oder Doppelresidenzmodell genannt) lebt das Kind nach der Trennung der Eltern in beiden elterlichen Haushalten zeitlich annähernd gleichlang. Beide Eltern bieten dem Kind also ein Zuhause mit einem Kinderzimmer und entsprechender Betreuung und finanzieller Zuwendung. Das Wechselmodell kann nicht durch ein Gericht angeordnet werden. Es kann lediglich zwischen den Eltern vereinbart werden, da es eine stabile Bereitschaft beider Elternteile zum Erbringen dieser Leistung voraussetzt. Beide Eltern müssen beruflich und zeitlich so flexibel sein, dass sie das Kind entsprechend betreuen und versorgen können. Ob das Kind nun im Wochenwechsel zwischen den Eltern hin und her pendelt oder ob ein Monatsrhythmus eingeführt wird, ist Vereinbarungssache.

Das Nestmodell

Das Nestmodell bedeutet, dass die Kinder einen festen Lebensort haben, das heißt in der Regel in der angestammten Wohnung verbleiben. Die voneinander getrennt lebenden Eltern nutzten diese Wohnung abwechselnd mit und leben bei den Kindern, um sie zu betreuen und zu versorgen. Ausgangsüberlegung ist oft, dass die Kinder aus schulischen, nachbarschaftlichen oder sonstigen Gründen in der angestammten Wohnung verbleiben sollen, die Eltern sich aber nicht darauf einigen können, dass nur einer von ihnen die Kinder regelmäßig versorgt und der andere der „Wochenendelternteil“ ist. Für dieses Modell müssen letztendlich drei Wohnungen (eine für die Kinder und jeweils ein für die Eltern) vorgehalten werden. Es ist somit eine zeit- und kostenintensive Betreuungslösung, allerdings pendeln hier die Erwachsenen und nicht die Kinder und nehmen somit den Zeitaufwand der Trennung selbst auf sich.

Dieser Beitrag kann eine auf den persönlichen Lebenssachverhalt angepasste anwaltliche Beratung nicht ersetzten. Er dient der generellen Information und dem Einstieg in das Thema.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema haben, können Sie sich gerne mit mir unter

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Simone Huckert

Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht


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