Welche rechtlichem Konsequenzen drohen bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern?

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Deutschland führt einen erbitterten Kampf gegen die Schwarzarbeit, dabei sind nicht nur Unternehmen im Fokus der Behörden, sondern auch Privathaushalte. Der Grat zwischen einer kleinen Aufwandsentschädigung für Hilfe im Haushalt und einer illegalen Beschäftigung im Privathaushalt ist dabei äußerst schmal, sodass ein jeder schnell mit dem Recht ungewollt in Konflikt geraten kann. Es können sich im Bereich der Schwarzarbeit sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber und Selbstständige strafbar machen. Harte Konsequenzen warten jedoch meist nur auf den Arbeitgeber und Selbstständige.


Bei Schwarzarbeit werden Steuern und Sozialleistungen hinterzogen

Man spricht von Schwarzarbeit, wenn Steuern hinterzogen, die Meldepflicht nicht erfüllt wird oder Sozialabgaben nicht abgeführt werden. Als rechtliche Grundlage wird das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) angewandt.


Wann findet keine Schwarzarbeit statt?

Wird die Arbeit durch Familienangehörige, innerhalb der Nachbarschaft, im Sinne der Selbsthilfe oder als Gefälligkeit erbracht, liegt keine Schwarzarbeit vor. Relevant ist hierbei vor allem, ob es sich nicht um eine regelmäßige, gewinnorientierte oder höher entlohnte Tätigkeit handelt. Ob dies gegeben ist, hängt von der Auslegung des Gerichts ab.


Verschiedene Formen der Schwarzarbeit - auf den Kontext kommt es an

Es wird stets der Kontext der Schwarzarbeit durch die Gerichte beachtet. Es spielt also eine große Rolle, wie lange ein Schwarzarbeitsverhältnis besteht, ob es in Unwissenheit der Arbeitnehmer geschieht und in welchem wirtschaftlichem Maßstab es erfolgt. Es handelt sich bei einer seit wenigen Monaten beschäftigten Nanny beispielsweise um eine geringfügige Straftat mit geringer krimineller Energie, während bei einer planmäßigen Beschäftigung von Schwarzarbeitern in einem Unternehmen bewusst und umfangreich Gestetze verletzt werden.


Strafen für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Beauftragt man Schwarzarbeiter sind Geldstrafen von bis zu 50.000 €, in Ausnahmen sogar bis zu 500.000 € möglich. Meldet man seinen Arbeitnehmer nicht zur  Sozialverischerung an, können Strafen von bis zu 25.000 € anstehen. Enthält man folglich Sozialversicherungsbeiträgen vor, können bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe die Folge sein. Bei einer geringfügigen Beschäftigung im Haushalt sind hingegen nur Strafen von bis zu 5.000 € üblich. Die ausgebliebenen Steuern und Sozialabgaben sind selbstverständlich unabhängig von der Strafe zurückzuzahlen.


Schreiben durch den Zoll wegen Schwarzarbeit erhalten?

Von einem Ermittlungsverfahren erfahren die Betroffenen in der Regel, wenn in der Betriebsstätte eine Kontrolle erfolgt. Die Folge ist oftmals ein Anhörungsschreiben des Hauptzollamtes mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Hier ist spätestens der Punkt erreicht, dass anwaltliche Hilfe beansprucht werden sollte. Eine unbedachte Antwort an den Zoll kann nämlich oftmals nicht rückgängig gemacht werden und kann für den Betroffenen unabsehbare Konsequenzen haben.


Welche Strafe droht bei Schwarzarbeit?

Für den Arbeitnehmer entstehen in den seltensten Fällen Konsequenzen, solange dieser die Arbeitspapiere bei seinem Arbeitgeber eingereicht hat. Arbeitet jedoch ein Schwarzarbeiter als Selbstständiger und bezieht parallel Sozialleistungen, können auch bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bevorstehen. Oftmals ist es jedoch möglich, bei kleineren Verstößen mit anwaltlicher Hilfe eine Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen, so dass es zu keiner Verurteilung kommt.


Werden Sie beschuldigt Schwarzarbeiter zu beschäftigen? Wie sie nun handeln sollten...

Gerade vor dem Hintergrund, dass Umfang und Stil der illegalen Beschäftigung für das Strafverfahren relevant sind, sollte ein Beschuldigter unbedingt einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Sollten Sie also mit dem Recht in Konflikt geraten sein oder dies befürchten, kann Ihnen das Team von Dr. Brauer Rechtanwälte helfen. Sie können einfach und unkompliziert über das unten stehende Kontakformular oder unter der angegebenen Telefonnummer, auch hier über WhattsApp, mit uns in Verbindung treten.

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