Welche Rechtspflichten treffen Facebook selbst?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wie umfänglich muss Facebook eigentlich die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten kontrollieren und auf eigene Initiative löschen?

Das Landgericht Würzburg vertagte jüngst seine Entscheidung im Fall eines syrischen Flüchtlings über den Umfang einer Prüfungspflicht von Facebook in Bezug auf Inhalte, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Ein Selfie mit der Bundeskanzlerin

Der Kläger hatte bei seiner Ankunft in der Bundesrepublik ein Selfie mit der Bundeskanzlerin gemacht. Es erschien in den Medien. Wenig später wurde es auf Facebook in Form einer Fotocollage verbreitet. Darauf war sein Foto neben das Foto eines gesuchten Terroristen geschnitten worden. Das Bild verbreitete sich rasant in ganz Europa.

Auch wenn Facebook jedes von ihm gemeldete Bild zügig löschte, wurde es doch bald unmöglich, das soziale Netzwerk ständig auf neue Versionen der Collage zu überprüfen. Die Verbreitung des Bildes verselbstständigte sich. Der Kläger beantragte nun, Facebook dazu zu verurteilen, unabhängig und regelmäßig nach ähnlichen Inhalten zu filtern und diese automatisch zu löschen.

Präzedenzfall für Facebook

Wie so viele Fragen im Social Media Recht ist auch die Prüfungspflicht der sozialen Netzwerke bisher ungeklärt. Facebook entgegnete vor Gericht, ein solcher Filter erfordere erheblichen Aufwand. Weltweit nutzen über 1,65 Milliarden Menschen die Plattform. Man kann sich kaum vorstellen, welchen Aufwand es erfordern mag, die gesamte dort veröffentlichte Datenmenge zu durchsuchen. Ein Präzedenzfall könnte das soziale Netzwerk mit einer Klagewelle konfrontieren.

Auch der Umfang einer anschließenden Löschungspflicht ist noch ungeklärt. Konkrete Inhalte müssen bisher mit Hilfe eines Formulars gemeldet werden. Dank der durch den Justizminister gegründeten Task Force werden rechtswidrige Inhalte mittlerweile zügig und verlässlich von Facebook entfernt. Aber kann ein Gericht das Unternehmen auch verurteilen, solche Inhalte europaweit zu löschen? Wie weit reicht die deutsche Gerichtshoheit im Internetrecht?

Zunehmende Bedeutung des Social-Media-Rechts

Soziale Medien und Facebook beschäftigen deutsche und europäische Gerichte zuletzt immer mehr. Ob es Kündigungen wegen öffentlicher Äußerungen von Arbeitnehmern auf Internetplattformen sind oder die zunehmend aktuelle Diskussion um sog. „Fake News“ – die Macht der neuen Medien nimmt rasant zu und ein Weg sie zu begrenzen scheint bisher nicht gefunden worden zu sein.

Für weitere Informationen zu diesem Thema sprechen oder schreiben Sie mich gern jederzeit an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Fachanwalt Boris Nolting

Beiträge zum Thema