Textklau: Wann liegt er vor und welche Möglichkeiten haben Betroffene?
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In selbst verfassten Texten stecken in der Regel viel Zeit und Mühe. Findet man dann eine Kopie des eigenen Werkes, ist der Ärger in der Regel groß. Aber wann stellt das Verwenden eines fremden Schriftstücks eine Verletzung des Urheberrechts dar? Und welche Möglichkeiten haben Betroffene, um gegen Textklau vorzugehen?
Textklau: Wann liegt er vor?
Das Recht an einem Schriftstück liegt grundsätzlich bei dessen Urheber. Wird ein urheberrechtlich geschützter Text ohne die Erlaubnis oder das Nutzungsrecht des Verfassers verwendet, spricht man in der Regel von Textklau.
Urheberrecht und Nutzungsrecht: Wann darf ein Text genutzt werden?
Autoren haben die Möglichkeit, jemandem das Nutzungsrecht für ihr Werk einzuräumen. Das kann z. B. nötig sein, wenn der eigene Beitrag auf einer fremden Website veröffentlicht werden soll, etwa als Gastautoren-Beitrag. In diesem Fall sollte der Text unverändert übernommen und mit einer Quellenangabe versehen werden. Wird ein fremdes (urheberrechtlich geschütztes) Schriftwerk zwar mit Quellennachweis verwendet, aber ohne das nötige Nutzungsrecht, handelt es sich auch dabei um eine Urheberrechtsverletzung.
Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG)?
Damit ein Sprach- bzw. Schriftwerk dem Urheberrechtsschutz unterliegt, muss es als Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung gelten. Dafür ist ein gewisses Maß an Individualität bei der sprachlichen Gestaltung und Aufbereitung notwendig.
Literarische Texte sind in der Regel Produkte der eigenen Fantasie und unterliegen normalerweise dem Urheberrecht. Gebrauchstexte werden hingegen nicht automatisch als Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung kategorisiert. Wenn das Schriftstück kaum Unterschiede zu anderen dieser Art aufweist, liegt meist kein Urheberrecht vor, z. B. bei Anleitungstexten.
Je kürzer ein Text ist, umso schwieriger gestaltet sich der Nachweis des Urheberrechts. Für besonders knappe Werke wie z. B. Social-Media-Postings besteht daher selten Urheberrechtsschutz.
Eine Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz kann auch für tagesaktuelle Berichterstattung wie im Fall von Eilmeldungen bestehen. Diese dürfen dann unverändert und mit Quellenangabe des Verfassers verwendet werden.
Textklau: Wie kann man eigene Werke schützen?
Eine umfassende Methode, um eigene Schriftstücke gegen Textklau abzusichern, gibt es nicht. Verfasser haben jedoch die Möglichkeit, im Verdachtsfall oder zur Kontrolle mithilfe von Suchmaschinen wie Google nach Kopien ihrer Werke zu recherchieren. Wird ein geklautes Schriftwerk entdeckt, empfiehlt es sich, juristisch dagegen vorzugehen und einen auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
Textklau und Duplicate Content
Ist eine Kopie des eigenen Werkes online auffindbar, ist dies auch in einer weiteren Hinsicht problematisch: Die Veröffentlichung zweier identischer Online-Beiträge hat eine Sichtbarkeitseinschränkung für mindestens einen der Texte zur Folge. Sogenannter Duplicate Content wird von Google erkannt. Da die Suchmaschine ihren Nutzern eine Auswahl an möglichst einzigartigen Suchtreffern liefern will, werden deckungsgleiche Ergebnisse nicht in den vorderen Ergebnissen aufgeführt. Bei mindestens einem der Texte führt die Dopplung also regelmäßig zu einem schlechteren Ranking und damit verringerter Auffindbarkeit.
Beweis des eigenen Urheberrechts
Beiträge sollten mit dem vollständigen Verfassernamen gekennzeichnet werden. Um das eigene Recht am Werk nachzuweisen, kann es außerdem sinnvoll sein, Urheberrechtsvermerke wie z. B. Copyright-Angaben zu verwenden. Im Fall von kopiertem Text muss der Autor den Ursprung des Beitrags belegen können. Sobald der Textklau bemerkt wird, sollte dieser dokumentiert werden. Dafür eignen sich Screenshots mit genauer Angabe deren Zeitpunkts. Es empfiehlt sich, für das weitere Vorgehen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Textklau: Möglichkeiten und Konsequenzen
Damit die Kopie entfernt wird, muss ein Unterlassungsanspruch gegen dessen Verwender geltend gemacht werden. Ein Rechtsanwalt kann mithilfe von Methoden wie einer Abmahnung, einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, und wenn notwendig, auch einer einstweiligen Verfügung gegen den Textkopierer vorgehen. Im Schuldfall muss dieser die aufgewendeten Anwaltskosten begleichen. Betroffene haben außerdem in der Regel Anspruch auf Schadensersatz, der mithilfe eines Anwalts eingefordert werden kann. Finden Sie jetzt Ihren passenden Anwalt auf anwalt.de!
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Rechtstipps zu "Textklau"
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22.06.2023 Rechtsanwalt Robin Nocon„… /Herkunft). So weit, so klar. Kaum anders ist es beim Text-Diebstahl bzw. Textklau. Wesentlicher Unterschied allenfalls: Einen guten Text zu verfassen, dürfte regelmäßig schwieriger und aufwendiger …“ Weiterlesen
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08.03.2021 Rechtsanwalt Andreas Gerstel„… Sie nicht ungefragt die Produktbeschreibungen von Mitbewerbern! Es könnte Ihnen sonst eine Abmahnung drohen. Auch Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein! Textklau kann sich zur Kostenfalle …“ Weiterlesen
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26.10.2018 Jochen Jüngst LL.M.„… -Agentur bejaht (statt aller: Landgericht Hamburg, Az.: 308 O 424/11; Az.: 310 O 425/11). Ein „Textklau“ ist sehr einfach zu recherchieren, etwa über Websites wie copyscape.com oder, noch einfacher, über …“ Weiterlesen
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25.10.2018 Jochen Jüngst LL.M.„… verständlichen Duktus aus, wodurch der Geschäftsablauf beim Ankauf der in Rede stehenden Waren in klarer und leicht verständlicher Weise dargestellt wird.“ Im Ergebnis ist aus mehreren Gründen von einem „Textklau …“ Weiterlesen
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16.02.2015 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… wurde, dass Produktbeschreibungen und auch FAQs urheberrechtlichen Schutz genießen können und dieser Textklau im Internet eine unzulässige Handlung darstellt. In dem dem Gericht vorliegenden Fall hatte …“ Weiterlesen
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31.10.2014 Rechtsanwalt Lars HämmerlingEs gibt deutschlandweit spezialisierte Kanzleien, die für ihre Auftraggeber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos oder Texten aussprechen. Die Auftraggeber sind z.B. Fotografen, Journal … Weiterlesen
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30.06.2023 Rechtsanwalt Georg SchäferWer handelt unlauter? Unlauter handelt nach § 4 UWG Nr. 9 insbesondere, wer Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a … Weiterlesen
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07.04.2014 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… auch die unerlaubte Verwertung von Fotos und Texten, umgangssprachlich als „Fotoklau“ oder „Textklau“ bekannt, abgemahnt. Unter anderem haben folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber solche Abmahnungen …“ Weiterlesen
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02.10.2012 Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt„… durchaus vierstellige Beträge zusammenkommen. Die Ihnen zustehenden Lizenzgebühren ziehe ich selbstverständlich ebenfalls für Sie ein. Ähnliches gilt übrigens bei Textklau. Weitere Informationen finden …“ Weiterlesen
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01.10.2012 Rechtsanwalt Andreas Erlenhardt„Was tun gegen Textklau? Es stellt keine technische Herausforderung dar, fremde Texte mittels Copy & Paste zu kopieren, für eigene Zwecke einzusetzen und so von der Arbeit zu profitieren …“ Weiterlesen