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Textklau: Wann liegt er vor und welche Möglichkeiten haben Betroffene?

  • 3 Minuten Lesezeit

In selbst verfassten Texten stecken in der Regel viel Zeit und Mühe. Findet man dann eine Kopie des eigenen Werkes, ist der Ärger in der Regel groß. Aber wann stellt das Verwenden eines fremden Schriftstücks eine Verletzung des Urheberrechts dar? Und welche Möglichkeiten haben Betroffene, um gegen Textklau vorzugehen?  

Textklau: Wann liegt er vor? 

Das Recht an einem Schriftstück liegt grundsätzlich bei dessen Urheber. Wird ein urheberrechtlich geschützter Text ohne die Erlaubnis oder das Nutzungsrecht des Verfassers verwendet, spricht man in der Regel von Textklau.  

Urheberrecht und Nutzungsrecht: Wann darf ein Text genutzt werden? 

Autoren haben die Möglichkeit, jemandem das Nutzungsrecht für ihr Werk einzuräumen. Das kann z. B. nötig sein, wenn der eigene Beitrag auf einer fremden Website veröffentlicht werden soll, etwa als Gastautoren-Beitrag. In diesem Fall sollte der Text unverändert übernommen und mit einer Quellenangabe versehen werden. Wird ein fremdes (urheberrechtlich geschütztes) Schriftwerk zwar mit Quellennachweis verwendet, aber ohne das nötige Nutzungsrecht, handelt es sich auch dabei um eine Urheberrechtsverletzung.  

Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt (§ 2 UrhG)? 

Damit ein Sprach- bzw. Schriftwerk dem Urheberrechtsschutz unterliegt, muss es als Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung gelten. Dafür ist ein gewisses Maß an Individualität bei der sprachlichen Gestaltung und Aufbereitung notwendig.  

Literarische Texte sind in der Regel Produkte der eigenen Fantasie und unterliegen normalerweise dem Urheberrecht. Gebrauchstexte werden hingegen nicht automatisch als Ergebnis persönlicher geistiger Schöpfung kategorisiert. Wenn das Schriftstück kaum Unterschiede zu anderen dieser Art aufweist, liegt meist kein Urheberrecht vor, z. B. bei Anleitungstexten.  

Je kürzer ein Text ist, umso schwieriger gestaltet sich der Nachweis des Urheberrechts. Für besonders knappe Werke wie z. B. Social-Media-Postings besteht daher selten Urheberrechtsschutz. 

Eine Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz kann auch für tagesaktuelle Berichterstattung wie im Fall von Eilmeldungen bestehen. Diese dürfen dann unverändert und mit Quellenangabe des Verfassers verwendet werden.  

Textklau: Wie kann man eigene Werke schützen? 

Eine umfassende Methode, um eigene Schriftstücke gegen Textklau abzusichern, gibt es nicht. Verfasser haben jedoch die Möglichkeit, im Verdachtsfall oder zur Kontrolle mithilfe von Suchmaschinen wie Google nach Kopien ihrer Werke zu recherchieren. Wird ein geklautes Schriftwerk entdeckt, empfiehlt es sich, juristisch dagegen vorzugehen und einen auf Urheberrecht und Medienrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. 

Textklau und Duplicate Content 

Ist eine Kopie des eigenen Werkes online auffindbar, ist dies auch in einer weiteren Hinsicht problematisch: Die Veröffentlichung zweier identischer Online-Beiträge hat eine Sichtbarkeitseinschränkung für mindestens einen der Texte zur Folge. Sogenannter Duplicate Content wird von Google erkannt. Da die Suchmaschine ihren Nutzern eine Auswahl an möglichst einzigartigen Suchtreffern liefern will, werden deckungsgleiche Ergebnisse nicht in den vorderen Ergebnissen aufgeführt. Bei mindestens einem der Texte führt die Dopplung also regelmäßig zu einem schlechteren Ranking und damit verringerter Auffindbarkeit.  

Beweis des eigenen Urheberrechts 

Beiträge sollten mit dem vollständigen Verfassernamen gekennzeichnet werden. Um das eigene Recht am Werk nachzuweisen, kann es außerdem sinnvoll sein, Urheberrechtsvermerke wie z. B. Copyright-Angaben zu verwenden. Im Fall von kopiertem Text muss der Autor den Ursprung des Beitrags belegen können. Sobald der Textklau bemerkt wird, sollte dieser dokumentiert werden. Dafür eignen sich Screenshots mit genauer Angabe deren Zeitpunkts. Es empfiehlt sich, für das weitere Vorgehen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Textklau: Möglichkeiten und Konsequenzen 

Damit die Kopie entfernt wird, muss ein Unterlassungsanspruch gegen dessen Verwender geltend gemacht werden. Ein Rechtsanwalt kann mithilfe von Methoden wie einer Abmahnung, einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, und wenn notwendig, auch einer einstweiligen Verfügung gegen den Textkopierer vorgehen. Im Schuldfall muss dieser die aufgewendeten Anwaltskosten begleichen. Betroffene haben außerdem in der Regel Anspruch auf Schadensersatz, der mithilfe eines Anwalts eingefordert werden kann. Finden Sie jetzt Ihren passenden Anwalt auf anwalt.de!

(LES)

Foto(s): ©Pexels/Eren Li

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