Welche steuerlichen Folgen hat das Berliner Testament?

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Bei Ehegatten erfreut sich das sogenannte „Berliner Testament“ großer Beliebtheit. Oftmals bedenken die Eheleute hierbei jedoch nicht, dass das Berliner Testament große steuerliche Nachteile haben kann.

1. Was ist das Berliner Testament?

Vom Berliner Testament wird dann gesprochen, wenn sich Eheleute in einem Testament zunächst gegenseitig als alleinige Erben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, in der Regel ein Kind oder die Kinder.

2. Worin besteht der steuerliche Nachteil?

Nach derzeitiger Rechtslage haben Ehegatten untereinander einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 €. Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen steuerlichen Freibetrag von jeweils 400.000 €, gegenüber den Eltern gemeinsam also insgesamt 800.000 €.

Beispiel: Es besteht zwischen Eheleuten ein Berliner Testament. Sie haben einen Sohn, der den Letztversterbenden beerben soll. Das Vermögen der Eheleute besteht im Wesentlichen aus einer Immobilie mit einem Verkehrswert von 1,2 Millionen €. Eigentümer dieser Immobilie sind die Eheleute zu jeweils 1/2. 

Verstirbt zum Beispiel der Ehemann zuerst, beträgt damit der Wert seines Nachlasses 600.000 €. Die Ehefrau wird somit alleinige Eigentümerin der Immobilie im Wert von 1,2 Millionen €. Das Vermögen von Mann und Frau vereinigt sich damit in einer Hand. Die Ehefrau hat abzüglich ihres Freibetrages 100.000 € zu versteuern.

Verstirbt später die Ehefrau, wird der Sohn Alleinerbe der Mutter. Der Nachlasswert beträgt dann 1,2 Millionen. Somit kann der Sohn lediglich einmal seinen Freibetrag von 400.000 € im Verhältnis zur Mutter gelten machen, muss also ein Erbe im Wert von 800.000 € versteuern.

Da der Sohn nach dem Tode des erstverstorbenen Vaters kein Erbe war, konnte er somit seinen Freibetrag von 400.000 €, den er auch gegenüber dem Vater hatte, nicht geltend machen, dieser Freibetrag wurde regelrecht gegenüber dem Finanzamt verschenkt.

Es gibt sicherlich steuerlich günstigere erbrechtliche Varianten, sodass die Freibeträge der Beteiligten voll, oder zumindest besser, ausgenutzt werden können. Dies ist jedoch immer im Einzelfall zu klären. Der Blickwinkel sollte jedoch nicht nur auf die steuerlichen Folgen gerichtet werden, sondern auch auf die zivilrechtlichen Folgen, die die jeweils gewählte Variante mit sich bringt.

Sollten Sie beabsichtigen, ein Berliner Testament zu errichten, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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