Weltzins.de: Kein Kontozugriff! Anleger-Es eilt! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Beim Anbieter Weltzins (www.weltzins.de) mit angeblicher Adresse Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main mehren sich die Hiobsbotschaften und Anleger sollten schnell handeln, um ihr angelegtes Geld zu "retten", worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweisen, die bereits diverse Weltzins.de-Anleger vertreten.

Der Anbieter Weltzins hatte immer wieder über Callcenter-Mitarbeiter versucht, Anleger zum Überweisen von Geldern an Banken im In- und Ausland zu bewegen, die dort angeblich in Form von "Festgeld" angelegt werden sollten.

Dabei steht inzwischen fest, dass es sich bei "Weltzins.de" um einen betrügerischen Anbieter handelte, der zahlreiche falsche und gar erfundene Angaben machte, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen, denn:

- Weltzins.de hatte nicht die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie nach einem BaFin-Warnhinweis vom 19.11.2021 feststeht 

-Weltzins.de gab eine falsche Adresse im Impressum an

- es wurde ein gefälschtes Finanztest-Logo verwendet, wie die Zeitschrift test.de inzwischen bestätigte

- die britische Finanzmarktaufsicht FCA warnte ausdrücklich bereits mit Warnhinweis vom 31.08.2021 und sprach von eine "clone firm" und von Fraudsters, die die Details einer von der FCA autorisierten Firma nutzen würden. 

Die britische Finanzmarktaufsicht sprach also ausdrücklich von Fraudsters, also Betrügern, was nichts gutes befürchten lässt.

Schlimmer noch:

Anleger berichten inzwischen davon, dass für sie bei Weltzins.de ein "Konto" eingerichtet wurde und sie immer Zugriff auf das "Konto" gehabt hätten, sie aber seit kurzem keinen Zugriff mehr auf das Konto haben würden! Auch ist bei weltzins.de telefonisch niemand mehr erreichbar und auch per E-Mail kommen die E-Mails zurück.

Es besteht damit die Befürchtung, dass bei weltzins.de die Verantwortlichen schon die Zelte "abgebrochen" haben und damit auch höchste Gefahr für die Anlegergelder besteht und diese eventuell gar nicht angelegt wurden, sondern die Gelder auf den Konten der Empfängerbanken gleich abgehoben und im widrigsten Fall veruntreut worden sein könnten. Erste Strafanzeigen wurden nach Kenntnis von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten bei diversen Staatsanwaltschaften gestellt.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten ist daher für die betroffenen Anleger absolute Eile geboten, um die Anlegergelder noch zu sichern! Anleger sollten möglichst versuchen, ein Einfrieren der Gelder zu erreichen, auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen sollten geprüft werden, genauso wie gegen Banken, die Konten eingerichtet haben, z.B. wegen Verstoßes gegen die Geldwäschevorschriften.

Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen für rechtsschutzversicherte Anleger auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers und Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ist es inzwischen in diversen Fällen gelungen, Rechtsschutzversicherungen davon zu überzeugen, dass der sog. "Kapitalanlageausschluss" nicht greift und die Rechtsschutzversicherungen trotzdem Kostenschutz erteilt haben.

Betroffene Anleger von Weltzins (www.weltzins.de) können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.  



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema