Wer haftet bei Patentverletzungen? - Rechtsanwalt für Patentrecht

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1. Wird Ihnen eine Patentverletzung vorgeworfen?

Sollen Sie oder Ihr Unternehmen ein bestehendes Patent verletzt haben? Und wer genau haftet dafür – das Unternehmen als juristische Person oder auch der gesetzliche Vertreter, z. B. der Geschäftsführer?

In der Regel wird ein Unternehmen wie eine GmbH gegründet, um u. a. die Haftung auf eine juristische Person auslagern zu können, welche dann auch „nur“ mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Das Privatvermögen des Geschäftsführers ist davon nicht betroffen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die so genannte Durchgriffshaftung, nach welcher auch der Geschäftsführer oder anderweitige gesetzliche Vertreter persönlich für einen Verstoß haften kann. Diese „doppelte“ Haftung führt dann auch zu höheren Streitwerten und Kosten.

2. Haftung des Geschäftsführers bei Patentverletzungen

Der 10. Zivilsenat des BGH hat in einem Urteil vom15.12.2015, Az. X ZR 30/14, auf eine „verschärfte“ Haftung des Geschäftsführers bei Patentverletzungen hingewiesen.

Nach dieser Entscheidung hafte der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft (z. B. Geschäftsführer), die ein patentverletzendes Erzeugnis herstellt oder in den Verkehr bringt, persönlich auf Schadensersatz, wenn er die ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen unterlassen habe, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens so einzurichten und zu steuern, dass hierdurch keine technischen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Dabei müsse er im Rahmen einer sekundären Beweislast darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ggf. ergriffen habe, um eine Schutzrechtsverletzung durch Mitarbeiter des Unternehmens zu verhindern und so aus der Haftung herauszukommen.

3. Wurden Sie bereits in Anspruch genommen?

Läuft derzeit gegen Sie und/oder Ihr Unternehmen ein Abmahn- oder Gerichtsverfahren wegen Patentverletzung? Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie tätig. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Das Patentrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren im Gewerblichen Rechtsschutz sowie selbstverständlich auch in der Erstellung von Vertragswerken. Auf unserer Kanzleihauptseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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