Wer kann nach einer Scheidung Unterhalt von wem verlangen?

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Grundsätzlich gilt, dass gemeinsame Kinder nach einer Scheidung immer Unterhalt erhalten. Was die Erwachsenen angeht, kommt es darauf an, wie die Ehe verlaufen ist. Ist die Ehe kinderlos, geht das Gesetz erst einmal davon aus, dass beide Partner nach der Scheidung selbst für sich sorgen. Etwas anders gilt dann, wenn ein Partner zugunsten des anderen eine vielversprechende Karriere aufgegeben hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Hat ein geschiedenes Paar gemeinsame Kinder, dann erhält derjenige, der diese betreut, in deren ersten drei Lebensjahren einen Betreuungsunterhalt. Danach entscheiden die Umstände des Einzelfalles. Wer länger Unterhalt bekommen will, muss beweisen, dass ihm dieser zusteht, z. B. weil das Kind dauerhaft krank ist, eine Fremdbetreuung nicht möglich ist oder kein passender Wiedereinstieg in den Beruf gefunden werden kann.

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag?

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist besser als sein Ruf. Wählt ein Paar die klassische Rollenverteilung – einer verdient, der andere versorgt die Kinder – führt der Zugewinnausgleich oft zu gerechten Ergebnissen. Etwas anderes gilt für Freiberufler und Unternehmer. Diese sollten nicht nur an die gesetzliche Standardlösung denken. Oft wollen sie verhindern, dass das Ende der Ehe auch das Ende des Unternehmens bedeutet. So kann in einem Ehevertrag z. B. geregelt werden, dass die Firma vom Zugewinn bei einer Scheidung ausgeschlossen ist. Sinnvoll ist ein Ehevertrag auch für alle, die größere Erbschaften erwarten, insbesondere dann, wenn der Nachlass Immobilien enthält. Gerade in Großstädten ist der Wertzuwachs bei Wohnungen und Häusern oft so groß, dass ein erheblicher Zugewinn erzielt wird.


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