Wertpapierberatung: Neue Vorschriften sollen Anlegern helfen

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Anleger erhalten in diesen Tagen flächendeckend Post von ihren Banken. Der Grund sind umfangreiche Änderungen der Spielregeln, nach denen Banken und Sparkassen ihre Wertpapierkunden über die Anlage Produkte und Kosten ab Januar 2018 informieren müssen.

Beratungsqualität soll besser werden

Damit soll – nicht zum ersten Mal – die Qualität der Anlageberatung verbessert werden. So sind Banken dann verpflichtet, telefonische Beratungsgespräche aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Zudem sollen Bankkunden schon vor einem Wertpapierkauf besser über die einmaligen und laufenden Kosten eines Wertpapiers informiert werden. Weitere Neuregelungen sollen vermeiden, dass Bankkunden zu für ihre Zwecke ungeeignete Anlagen überredet werden.

Kreditinstitute befürchten Mehraufwand

Neue Regeln bringen allerdings typischerweise auch neuer Abläufe und erhöhte Kosten mit sich. Daher überrascht nicht, dass in Bankkreisen befürchtet wird, dass die neuen Vorgaben vor allem mehr Papierkram und erhebliche Mehrkosten bedeuten. Tatsächlich müssen Berater sich nunmehr genauer mit der wirtschaftlichen Lage ihrer Kunden befassen, um beurteilen zu können, ob dieser sich im Ernstfall Verluste leisten kann. Auch die Aufzeichnung und Archivierung der Beratungstelefonate wird nicht umsonst zu haben sein.

Provisionen weiterhin zulässig

An einem Kernproblem ändert sich jedoch auch 2018 nichts. Provisionen für die Anlageberatung bleiben weiterhin erlaubt. Die Banken müssen lediglich nachweisen können, dass die Provisionen zur Verbesserung der Beratungsqualität genutzt werden. Da dieses nicht schwer fallen dürfte, bleibt die Verlockung der Banken, gerade die Produkte mit den höchsten Vergütungen zu empfehlen, unverändert bestehen.

Bewährung in Beratungsalltag bleibt abzuwarten

Allerdings hat der Gesetzgeber schon häufiger versucht, Anlegern mit erhöhten Anforderungen an die Wertpapierberatung zu helfen. Häufig hieß „gut gemeint“ allerdings nicht auch „gut gemacht“. Ein mahnendes Beispiel ist das 2010 eingeführte Beratungsprotokoll, das sich in der Beratungsrealität häufig als eine Art Persilschein für Kreditinstitute erwiesen hat. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich der gewünschte Verbesserungseffekt zugunsten der Bankkunden in der alltäglichen Beratungspraxis tatsächlich einstellen wird.

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